Betreff
Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beim Breitbandausbau
Vorlage
KT/058/2016
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Schnelles Internet ist in unserer heutigen Zeit ein wichtiger Standortfaktor und ein Stück Lebensqualität, welche zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die bisherige Strategie des Freistaats Thüringen mit 2 MBit Mindestversorgung wird den Anforderungen teilweise schon jetzt nicht mehr gerecht. Die neue Strategie des Landes Thüringen lautet deshalb 30 MBit für ganz Thüringen bis 2020. Der Bund setzt sogar noch höhere Ziele. So soll bundesweit eine Versorgung mit 50 MBit bis 2018 erreicht werden.

 

Um diese Ziele auch in unserem Landkreis zu erreichen, möchten wir als Kreisverwaltung unterstützen, indem möglichst alle Aktivitäten in dieser Hinsicht gebündelt werden und gemeinsam auf Kreisebene ein Antrag auf Fördermittel des Bundes und des Landes gestellt wird. Die Abgabefrist für den 3. Fördermittelaufruf endet am 28.10.2016. Ein solcher Weg wird bewusst vorgeschlagen, da die Fördermittelsummen begrenzt sind und nur bis 2018 (Bundesmittel), bzw. 2020 (Landesmittel) zur Verfügung stehen. Wir befinden uns damit im Wettbewerb mit den anderen Regionen Thüringens. Nach 2020 werden die Förderaussichten eher gering ausfallen, obwohl Bedarf mit Sicherheit schon wegen der technischen Entwicklung ungemindert vorhanden sein wird. Mit einem abgestimmten Verfahren auf Kreisebene dürften unsere Chancen auf Förderung in dieser Legislatur deutlich steigen.

 

Die für eine Zusammenarbeit notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Unterstützung der Städte und Gemeinden durch die Kreisverwaltung waren bis vor kurzem unklar, da eine Zweckvereinbarung als nicht genehmigungsfähig angesehen wurde. Trotz ausführlicher Diskussion mit verschiedenen Institutionen gab es keine Möglichkeit, die Städte und Gemeinden im Rahmen eines Projektes der Gemeinschaftsarbeit zu unterstützen. Auch die Rechtsaufsichtsbehörde hat mehrfach deutlich dargelegt, dass sie keine Möglichkeit einer Zusammenarbeit auf Basis des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit sieht.

 

Jedoch hat nunmehr das Breitbandkompetenzzentrum des Landes Thüringen, auf Anfrage des Landrates Herrn Fügmann, einen gangbaren rechtlichen Weg vorgeschlagen. Danach muss ein Landkreis für sich selbst definieren, ob das Thema Breitband eine überörtliche Bedeutung hat. Des Weiteren müssen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den Landkreis beauftragen, diese Aufgabe zu übernehmen oder gemeinsam mit den Gemeinden durchzuführen, da der Landkreis keine gemeindlichen Aufgaben an sich ziehen darf. Der Kreistag muss diese Übernahme befürworten.

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Unterstützung der Städte und Gemeinden nicht, da die Finanzierung des Breitbandausbaus ausschließlich über Fördermittel des Bundes und des Landes erfolgt und geforderte Eigenanteile von den Städten und Gemeinden zu tragen sind.

 

Sollte sich eine Stadt oder Gemeinde in der Haushaltskonsolidierung befinden, besteht die Möglichkeit, die Fördermittelquote auf 100 % zu erhöhen.

 

Die notwendige vorgeschaltete Beratungsleistung für den Ausbau des Breitbandes im Saale-Orla-Kreis beansprucht ebenfalls keine finanziellen Mittel aus dem Kreishaushalt, da diese zu 100 % durch den Bund gefördert wird. Ein positiver Bescheid hierzu liegt der Kreisverwaltung bereits vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises erkennt den Breitbandausbau auf dem Territorium des Saale-Orla-Kreises als überörtlich bedeutsamen Standortfaktor und damit als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises an.

Der Saale-Orla-Kreis unterstützt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vollumfänglich bei der Umsetzung des Breitbandausbaus, sofern der Ausbau das Leistungsvermögen der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde übersteigt. Die effektivste Unterstützung wird durch Übernahme der gemeindlichen Aufgabe geleistet.

Die in der Anlage genannten Städte und Gemeinden haben gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO mit Beschluss ihres Stadt- bzw. Gemeinderates die Übernahme der Aufgabe ‚Ausbau der Breitbandversorgung auf dem Stadt-/Gemeindeterritorium‘ durch den Saale-Orla-Kreis beantragt.

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stimmt gemäß § 87 Abs. 3 (letzter Satz) ThürKO einer Übernahme der Aufgabe ‚Ausbau der Breitbandversorgung auf den Territorien der in der Anlage genannten Städte bzw. Gemeinden‘ durch den Saale-Orla-Kreis zu.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

Die Realisierung erfolgt im Rahmen einer Projektgruppe, die durch den Landrat beauftragt wurde. Projektleiter ist Herr Michael Kleine (Fachdienst Kommunikation, IT), der die Aufgaben als Breitbandpate im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit ausführt.