Sachverhalt:
Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 11.05.2016 wurden gegen die Satzung des Saale-Orla-Kreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege rechtliche Bedenken erhoben. Diese Bedenken beziehen sich auf die Regelungen zur Festlegung der Fälligkeit gemäß § 5 Abs. 2. durch Kostenbescheid. „Diese Regelung verstößt gegen § 2 Abs. 2 ThürKAG. [...] Da die Regelungen zur Fälligkeit zum notwendigen Mindestinhalt einer Abgabensatzung nach § 2 Abs. 2 ThürKAG gehören, führt deren Unwirksamkeit zur Nichtigkeit der Satzung insgesamt.“ (Schreiben des Landesverwaltungsamt, 11.05.16). Deshalb empfiehlt das Landesverwaltungsamt den Beschluss aufzuheben und die Regelungen zur Fälligkeit zu überarbeiten. Aus diesem Grund ist der Kreistagsbeschluss 126-12/2016 vom 25.04.16 aufzuheben. Die vom Landesverwaltungsamt vorgeschlagenen Änderungen wurden in die der Kreistagsvorlage beigefügten Anlage unter § 5 Abs. 2 eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
„1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses Nr. 126-12/2016 vom 25.04.2016.
2. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung des Saale-Orla-Kreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege in der als Anlage beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine.