Betreff
Mitgliedschaft des Saale-Orla-Kreises im Verband deutscher Musikschulen e.V.
Vorlage
KT/054/2016
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen agieren ohne Ausnahme seit den 90iger Jahren im „Verband deutscher Musikschulen e.V.“, Landesverband Thüringen als Interessenvertreter ihrer kommunalen Musikschulen. Der Landesverband ist als Trägerverband aufgestellt, hat aber keine eigene Rechtspersönlichkeit, da er als Abteilung dem Bundesverbandes juristisch unterstellt ist. Dies hat seine Ursachen in einer vor über 20 Jahren üblichen Sichtweise und wurde flächendeckend in den neuen Bundesländern angewandt. Im Laufe der Jahre haben jedoch immer mehr Landesverbände juristisch selbständige e.V. gegründet, um Verantwortlichkeiten deutlicher zu trennen und sich Spielräume zur eigenen Entfaltung zu eröffnen, z.B. der Etablierung eines/einer Verbands-präsidenten/-tin. Der Landesverband Thüringen ist der letzte in einem Flächenbundesland, der diesen Schritt noch nicht gegangen ist. Durch den Bundesvorstand des VdM wird seit einiger Zeit der dringende Wunsch geäußert, dass man in Thüringen diesen Weg nunmehr auch beschreiten sollte. Damit würde der Bundesvorstand aus der juristischen Verantwortung für seine „Abteilung Landesverband Thüringen“ entlassen.

Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Musikschulen hat sich diesem Ansinnen nicht verschlossen und den Vorstand beauftragt, die Vorbereitung für einen selbständigen e.V. zu treffen. In diesem Zusammenhang wurden die Mitglieder gebeten, nochmals ihre Mitgliedschaft im Bundesverband zu prüfen. In dessen §5 Abs. 1 und 2 wird u.a. ausgesagt, dass die „ordentlichen Mitglieder in einem Bundesland einen Landesverband bilden.“ und weiter „Die Mitgliedschaft im Landesverband wird durch die Aufnahme in den Bundesverband erworben.“

Daraufhin wurde durch den FD Wirtschaft, Kultur, Tourismus recherchiert, ob und in welcher Form ein Beschluss der Kreistage der drei Landkreise vor der Gebietsreform 1994 oder dem SOK nach seiner Gründung 1994 vorliegen. Das Ergebnis ist den Anlagen zu entnehmen. Da nur Bestätigungen des Bundesverbandes  für eine Mitgliedschaft unserer Musikschule vorliegen, nicht aber explizit für den SOK als Träger, müsste eine u.U. zeitraubende und Kosten verursachende juristische Prüfung zur Interpretation des Sachverhaltes erfolgen.

Um dies zu vermeiden und Klarheit in den Formalien zu erreichen, wird ein Kreistagsbeschluss angestrebt, der die Mitgliedschaft des SOK eindeutig klarstellt. In der Sache fungiert der SOK seit Gründung des Landesverbandes  Thüringen wie ein ordentliches Mitglied. Die Mitgliedschaft wurde nie in Frage gestellt sowie sämtliche Pflichten und Rechte, die sich aus den Satzungen des Bundes- und des Landesverbandes ergeben haben, auch wahrgenommen.

Mit der Gründung eines eigenständigen Landesverbandes der Musikschulen als „e.V.“ soll nunmehr lediglich die Rechtsform gewechselt werden. Eine Änderung der Mitgliedsbeiträge ist nicht vorgesehen. Insofern hat der angestrebte KT-Beschluss keine finanziellen Auswirkungen. Der Saale-Orla-Kreis würde ohne weitere Beschlüsse als Mitglied des „Verbandes deutscher Musikschulen e.V.“ automatisch auch Mitglied des neuen Vereins „Verband deutscher Musikschulen e.V. – Landesverband Thüringen“ werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

1. Einer Mitgliedschaft des Saale-Orla-Kreises im „Verband deutscher Musikschulen e.V.“

    wird zugestimmt.

2. Der Landrat wird ermächtigt, mittels Antragstellung beim „Verband deutscher

    Musikschulen e.V.“ die  bestätigte Mitgliedschaft der Musikschule des Saale-Orla-Kreises

    durch eine Mitgliedschaft des Saale-Orla-Kreises als Rechtsträger  ersetzen zu lassen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Personelle Auswirkungen:

 

keine