Sachverhalt:
Am 17.04.2012
stimmte der Kreistag des Saale-Orla-Kreises per Beschluss (Nr. 240-18/2012)
einem Vergleich zwischen der Stadt Neustadt /Orla und dem Saale-Orla-Kreis zur
Beilegung des Rechtsstreites um die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 1992 zu.
Inhalt des
Vergleiches ist u.a. die Verpflichtung des Landkreises zur Veranlassung von
notwendigen Sanierungsarbeiten an der Sport- und Festhalle sowie zur
Durchführung von drei Investitionsmaßnahmen im Bildungsbereich.
Der Neubau des
Hortgebäudes in Neunhofen ist erfolgreich abgeschlossen und die Bauarbeiten am
An- und Umbau des Orlatal-Gymnasiums (Mensa) werden in diesem Jahr ihren
Abschluss finden. Damit ist lediglich noch eine Verpflichtung des Landkreises
aus dem o.g. Vergleich, die Erweiterung des Hortgebäudes für die Staatl.
Grundschule Neustadt/Orla, offen.
Mit dem Abschluss
des durch den Kreistag zu beratenden Nutzungsüberlassungsvertrages soll dieser
Verpflichtung nachgekommen werden.
Die erforderlichen
Baumaßnahmen betreffen laut Vergleich die Objekte Kirchplatz 3, 4 und 5 sowie
zusätzlich lt. Vertrag das Gebäude Jungferngasse 9.
In den
Verhandlungen mit der Stadt Neustadt/Orla haben die Vertreter der
Kreisverwaltung größten Wert darauf gelegt, dass trotz der Einbeziehung einer
zusätzlichen Immobilie die Obergrenze der finanziellen Beteiligung (950.000,-€)
durch den Landkreis feststeht.
In die Erarbeitung
und Fortschreibung des Sanierungskonzeptes wurde und wird die Schule durch die
Stadt Neustadt/Orla einbezogen, u. a. liegt ein einstimmiger Beschluss der
Schulkonferenz vor.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Abschluss des in der Anlage beigefügten Nutzungsüberlassungsvertrages zwischen der Stadt Neustadt/Orla und dem Saale-Orla-Kreis zur Erweiterung des Hortes für die Grundschule Neustadt/Orla zu.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
2.21170.98200 |
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Bemerkungen:
Die Gesamtausgaben setzen sich aus einem Baukostenzuschuss in Höhe von
479.120,- € (davon 45.120,- € Neuveranschlagung in 2017) und einem
Nutzungsentgelt in Höhe von jährlich 23.544,- € (20 Jahre) zusammen.
Personelle Auswirkungen:
keine