Sachverhalt:
Die Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung der laufenden Geldleistungen in Kindertagespflege des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 03.12.2015, gültig ab 01.04.2016, wurde neugefasst. Mit dieser Neufassung ändert sich die bis dato pauschalierte Auszahlung von Geldleistungen zur Anerkennung der Förderleistung. Ab 01.04.2016 wird der Betrag pro Kind und Stunde gewährt.
Es kommt zu erweiterten Ausgaben des Landkreises für die Kindertagespflege. Diese müssen zu einem Teil über die Erhebung von Elternbeiträgen refinanziert werden. Die Elternbeiträge wurden gering angepasst. Die Staffelung nach kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt wurde eingeführt.
Aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung wurden die Regelungen in einer Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gefasst.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung des Saale-Orla-Kreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege in der als Anlage beigefügten Fassung.“
Personelle Auswirkungen:
Keine