Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Technisches Schaudenkmal Heinrichshütte
Vorlage
KT/016/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Saale-Orla-Kreis war ursprünglich vorgesehen, im Technischen Schaudenkmal Heinrichshütte ein Wasserrad zu errichten und damit eine energetische Sanierung zur Stromerzeugung an der Sormitz durchzuführen. Diese Maßnahme mit einem Investitionsumfang von 180.000 € wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 25.05.2009 beschlossen und in die Prioritätenliste Infrastruktur eingeordnet. Im Verlaufe der Projektplanung zeichnete sich aber ab, dass die notwendigen Wasserrechte dem Landkreis nicht rechtzeitig bzw. nur im Rahmen eines komplizierten Verfahrens erteilt werden können. Aufgrund dieser ungewissen Situation musste von einer Beantragung der Maßnahme „Wasserrad Technisches Schaudenkmal Heinrichshütte“ letztlich wieder Abstand genommen werden. Zur Fristwahrung wurde der entsprechende Antrag deshalb bereits unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages zurück gezogen.


Die dadurch wieder verfügbaren Fördermittel sollen nun für die unbedingt erforderliche Gewölbesanierung der Sormitzüberbauung (Brücke) im Innenhof des Technischen Schaudenkmals Heinrichshütte eingesetzt werden. Im Mittelbereich des Innenhofes des Technischen Schaudenkmals befindet sich die betreffende Überbauung des Sormitzbaches als ein mit Naturstein gesetzter Kanal. Das Bruchsteingewölbe dieser Sormitzüberbauung (Brücke) weist eine starke Durchbiegung über eine Länge von ca. 11 m auf und kann bei zusätzlicher Beanspruchung (z. B. Hochwasser, Schwemmgut) schlagartig einstürzen. Die Feuerwehrzufahrt zum Museumsgebäude ist damit nicht mehr gewährleistet. Ein entsprechendes Gutachten vom 03.06.2009 über die Schadensfeststellung liegt vor und bescheinigt ein Sicherheitsrisiko mit Gefahr im Verzug.


Die Sanierung des Gewölbes erfordert laut Kostenschätzung einen Betrag in Höhe von 140.000 € und soll durch die Inanspruchnahme von Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes finanziert werden. Andernfalls wäre für diese dringliche Investitionsmaßnahme eine Mittelbereitstellung in Form von außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt des Saale-Orla-Kreises notwendig. Die vorgesehene Gewölbesanierung umfasst dabei u. a. Arbeiten an der befestigten Innenhoffläche, den Einbau einer selbsttragenden neuen Gewölbekonstruktion aus Stahlbeton und die statische Abkopplung der Längswand einer Betriebshalle des Schaudenkmals, um das Gewölbe künftig zu entlasten. Da am 31.08.2009 die Antragsfrist für die Maßnahmen des Konjunkturpaketes II endete, wurde das Investitionsvorhaben bereits vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt.



Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag beschließt:


In Abweichung zu der mit Beschluss des Kreistages des Saale-Orla-Kreises Nr. 355-30/2009 vom 25.05.2009 festgelegten Prioritätenliste Infrastruktur des Saale-Orla-Kreises wird der Antrag zur Errichtung eines Wasserrades im Technischen Schaudenkmal Heinrichshütte aufgrund der fehlenden Wasserrechte zurück gezogen. Die Investitionsmittel, die für diese Maßnahme vorgesehen waren, werden ersatzweise zur Sanierung des Gewölbes über der Sormitz im Technischen Schaudenkmal Heinrichshütte eingesetzt.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2009

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.32100.95070

Summe: 140000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Hochbaumaßnahmen KP II Bachlauf Heinrichshütte

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Für die Errichtung des Wasserrades war gemäß der Prioritätenliste Infrastuktur ein Investitionsvolumen von 180.000,00 € vorgesehen, davon 135.000 € Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II und 45.000 € Mitleistungsanteil. Die Sanierung des Gewölbes ist mit 140.000 € veranschlagt worden. Bei einer Förderquote von 75% betragen die Bundesmittel demnach 105.000 € und die Eigenmittel 35.000 €. Die dadurch wieder verfügbaren Mittel aus dem vom Bund für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zugewiesenen Investitionsrahmen für Infrastruktur in Höhe von 40.000 € werden für andere infrastrukturelle Projekte des Saale-Orla-Kreises entsprechend der Prioritätenliste genutzt.


Personelle Auswirkungen:


Keine.