Sachverhalt:
An der ehemaligen Grundschule und jetzt neu gebildeten Primarstufe der Staatlichen Gemeinschaftsschule wurden in den letzten Jahren vorbereitende Investitionen im Hinblick auf die zwingend notwendige brandschutztechnische und energetische Sanierung getätigt.
Diese waren:
- Statische Sicherung der Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster an der Nordseite
- Fußbodensanierung von 6 Unterrichtsräumen
- Erneuerung der Außentüren
Die Planungsleistungen wurden mit Erfolg durch das Planungsbüro Eichhorn, Feuerbachstraße 49, Gera, umgesetzt. Für die Phase 1 – 3 HOAI wurden die Entwurfsplanungen erarbeitet und mit Billigungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 GemHV vom 26.01.2016 (Beschluss 4615/2016) zur weiteren Vorbereitung freigegeben.
In der Schulkonferenz am 29.09.2015 sind die Planentwürfe erörtert worden. Der geplanten Sanierung wurde uneingeschränkt zugestimmt. Das Planungsbüro Eichhorn ist dem Landkreis als zuverlässiges Planungsbüro bekannt. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II hat das Planungsbüro in den Jahren 2009 – 2011 Planungsleistungen energetischer Art am Schulzentrum Triptis mit Erfolg erbracht. Es gab keine Rückzahlungen von Fördermitteln bei genannten Bauvorhaben.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüros Eichhorn, Feuerbachstraße 49, Gera, für die brandschutztechnische und energetische Sanierung der Staatlichen Gemeinschaftsschule Triptis, Primarstufe, Phase 4 – 9 HOAI, Teil 3 Objektplanung, zu.“
Personelle Auswirkungen:
keine