Betreff
Kommunale Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte
Vorlage
DV/005/2016
Art
Dringlichkeitsvorlage

Begründung:

 


Die gesetzlichen Aufgaben des Landkreises im Bereich der Erwachsenenbildung resultieren aus  § 4 Abs. 1 Nr.1. ThürEBG. Eine weiterführende gesetzliche Zuständigkeit ist für den Bildungssektor den Landkreisen nicht übertragen. Der freie Bildungsmarkt ist gut aufgestellt und vernetzt und insoweit ist eine kongruierende Beteiligung der öffentlichen Verwaltung nicht zwingend erforderlich.

Auf Grund des anhaltenden und wachsenden Zustromes von Ausländern wurde seitens der Bundesregierung eine neue Förderrichtlinie zu einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Menschen aufgelegt, um die Integration von geflüchteten Menschen zu unterstützen. Mit dieser Förderrichtlinie werden in den Kommunen „Koordinatoren/innen“ gefördert um alle relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene besser zu vernetzen. Dieser Initiative soll sich der Landkreis, unter der Voraussetzung einer Vollfinanzierung der entstehenden Ausgaben einer zusätzlichen Stelle, nicht verschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Konzept gemäß der Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte vom 14.01.2016 zu erarbeiten und einzureichen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

1.     Einrichtung  einer zusätzlichen Stelle „Bildungskoordinator“ auf der Grundlage der Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte.

2.     Die Einrichtung der Stelle erfolgt befristet für zwei Jahre und nur bei einer Vollfinanzierung der kommunalen Ausgaben.