Begründung:
Die gesetzlichen
Aufgaben des Landkreises im Bereich der Erwachsenenbildung resultieren aus § 4 Abs. 1 Nr.1. ThürEBG. Eine weiterführende
gesetzliche Zuständigkeit ist für den Bildungssektor den Landkreisen nicht übertragen.
Der freie Bildungsmarkt ist gut aufgestellt und vernetzt und insoweit ist eine
kongruierende Beteiligung der öffentlichen Verwaltung nicht zwingend
erforderlich.
Auf Grund des anhaltenden und wachsenden Zustromes von
Ausländern wurde seitens der Bundesregierung eine neue Förderrichtlinie zu
einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Menschen aufgelegt, um die Integration von geflüchteten Menschen zu
unterstützen. Mit dieser Förderrichtlinie werden in den Kommunen
„Koordinatoren/innen“ gefördert um alle relevanten Bildungsakteure auf
kommunaler Ebene besser zu vernetzen. Dieser Initiative soll sich der
Landkreis, unter der Voraussetzung einer Vollfinanzierung der
entstehenden Ausgaben einer zusätzlichen Stelle, nicht verschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt ein
entsprechendes Konzept gemäß der Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte vom 14.01.2016 zu erarbeiten und
einzureichen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1.
Einrichtung einer zusätzlichen
Stelle „Bildungskoordinator“ auf der Grundlage der Förderrichtlinie zur
kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte.
2.
Die Einrichtung der Stelle erfolgt befristet für zwei Jahre und nur bei
einer Vollfinanzierung der kommunalen Ausgaben.