Sachverhalt:
In erster Linie müssen die Kostenveränderungen für den
ÖPNV im Haushalt 2016 Berücksichtigung finden. Aber auch die Länge und die
Fahrzeite für den Schulweg sollten bei Änderungen der Schülerbeförderung
entsprechend der „Gemeinsamen
Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Thüringer
Kultusministeriums zur
Schulnetzplanung der allgemeinbildenden Schulen“ eingehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt den
Landrat, alle Veränderungen bei der Schülerbeförderung im Schuljahr 2015/2016,
die infolge von Straßenumwidmungen vorgenommen wurden, in der Kreistagssitzung
am 15.02.2016 zu erläutern. Dabei ist auch auf die Veränderungen der Kosten für
den ÖPNV und die Beteiligung der jeweiligen Schulkonferenz nach § 38 Thüringer
Schulgesetz einzugehen.