Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
KT/043/2016
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Ende 2015 wurde der Haushaltsplanentwurf 2016 mit Haushaltssatzung den Mitgliedern des Kreistages zur Beratung in den Ausschüssen, den Fraktionen und dem Kreistag übergeben. Am 14.12.2015 erfolgte die Einbringung und erste Lesung des Haushaltsplanentwurfes 2016 im Kreistag. Seitens der Verwaltung gibt es folgende Änderungsvorschläge, die im Einzelnen auf den Änderungsvorlagen dargestellt sind.

 

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt

Mit Aufstellung des ersten Planentwurfes wurde davon ausgegangen, dass der Landeshaushalt 2016/2017 eine Verbesserung des kommunalen Finanzausgleiches beinhalten wird, da im Entwurf noch eine enorme Reduzierung der Schlüsselzuweisung vorgesehen war. Aufgrund der ausgebliebenen Nachbesserung des Landeshaushaltes und der damit verbundenen Mindereinnahmen in Höhe von 734 T€ sowie aufgrund anderer notwendiger Änderungen ist eine Änderungsvorlage notwendig.

 

So sind Mehreinnahmen aus Zinsen für nicht oder zu spät gezahlte Kreisumlage in Höhe von 24,8 T€ ebenso zu berücksichtigen, wie zusätzliche Landeszuweisungen für entstehende Personalkosten im Zusammenhang mit den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Höhe von ca. 221 T€. In Auswertung der Orientierungsdaten des Freistaats können des Weiteren die Einnahmen aus der Schülerbeförderung um 10 T€ gesteigert werden. Weitere Mehreinnahmen ergeben sich durch die Aufstockung des Mehrbelastungsausgleichs (in 2016: 155,9 T€) und die anstehende Erstattung von Ausgaben aus der Kommunalisierung der Jahre 2011 und 2012 in den Bereichen Umwelt und Soziales in den Jahren 2016 bis 2018 (in 2016: 300 T€). Eine Anpassung wird auch beim Bundesprogramm Demokratie Leben notwendig, dessen jetzt vorliegender Zuwendungsbescheid eine Reduzierung der Einnahme- und Ausgabeansätze von je 10 T€ erfordert.

 

Erhöhungen der Ausgabepositionen sind bei den Gutachterkosten im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren (5 T€), den Personalkosten in der Stabsstelle Asyl (80,5 T€), den Bewirtschaftungskosten der Sportanlagen (20 T€) sowie der Gewährung von Kleinstgeschenken bei den Amtsvormündern (0,5 T€) notwendig. Außerdem wird sich im Rahmen rechtlicher Anpassungen der Zuschuss in der Tagespflege um 5 T€ erhöhen.

 

Um die vorstehenden Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben kompensieren zu können, waren unter Abwägung der vorliegenden Ist-Werte 2015 und der aktuellen Informationen nachfolgende Ausgabereduzierungen vorzunehmen. Die Ansätze zur Finanzierung der Rettungsleitstelle werden um 30 T€ reduziert. Mittel für die Werterhaltung an Schulen (10 T€), die Bewirtschaftung an verschiedenen Schulen (51,5 T€) sowie den Schwimmunterricht (10 T€) werden gesenkt. Außerdem waren Ansätze für das Netzwerk Frühe Hilfen (0,9 T€), für Betreuungskosten in Werkstätten für behinderte Menschen (10 T€) sowie für Heimkosten in Behindertenwohnheimen (10 T€) zu kürzen. Die in 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für die Übernahme von Elternbeiträgen (KiTa) wurden um 15 T€ gesenkt. Aufgrund vorliegender endgültiger Verträge können die Ausgaben für die Schuldnerberatungsstelle und die Suchtberatungsstelle um insgesamt 35 T€ reduziert werden. Zur endgültigen Kompensation der Mindereinnahmen aus der Schlüsselzuweisung war zudem eine Reduzierung von 20 T€ im Bereich der Kreisstraßenmeisterei notwendig.

 

Im Jahr 2017 erfolgt zudem die Rückführung von Geldern aus den Verwahrkonten, die für mögliche Rückzahlungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (98,85 T€) sowie der Kommunalisierung Umwelt (80 T€) in den Vorjahren verwahrt wurden. Eine Rückzahlung kann nunmehr ausgeschlossen werden. Die Folgejahre ab 2017 werden durch die Anpassung der Zuführung an den Vermögenshaushalt anhand der sich geänderten Pflichtzuführung ebenfalls beeinflusst. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt 2016 kann aufgrund der oben genannten kumulierten Änderungen um 60 T€ erhöht werden. Diese Änderungen ermöglichen den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes im gesamten Finanzplanungszeitraum.

 

 

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt

Im Vermögenshaushalt wird die Anpassung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (2016 Erhöhung um 60 T€) im Planjahr und dem Finanzplan berücksichtigt. Ab dem Jahr 2017 werden Tilgungsleistungen teilweise bis zu einem Betrag von rund 286 T€ ausgesetzt. Das führt zu einer Änderung der Pflichtzuführung im Finanzplanungszeitraum. Außerdem werden für den Erwerb von vier gebrauchten Fahrzeugen für den Bereich Asyl weitere Mittel in Höhe von 60 T€ zur Verfügung gestellt. Insgesamt ermöglichen die genannten Änderungen den Haushaltsausgleich des gesamten Kreishaushaltes im Finanzplanungszeitraum. Um die reibungslose Vorbereitung und Durchführung der Sanierung der Freisportanlage Schleiz gewährleisten zu können, wird für den bereits im ersten Planentwurf vorhanden Ansatz von 800 T€ im Jahr 2017 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung eingearbeitet. Dadurch ändert sich die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigung auf 2.440 T€.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises

für das Haushaltsjahr 2016 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Danach beträgt das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt: 106.766.050 €

und                                                                   im Vermögenshaushalt:     24.631.300 €.

 

In den Haushaltsplanentwurf 2016, einschließlich seiner Anlagen, sind die Änderungen lt.

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt und

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt einzuarbeiten.

 

Der Vorbericht ist entsprechend anzupassen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2016

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine