Betreff
Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/014/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


In §2 Abs.1 der Thüringer Sportstättenplanungsverordnung (ThürSportPlVO) vom 27. August 1997 (GVBl. S. 343 ff) werden die Landkreise verpflichtet, Sport- und Spielstätten-Rahmenleitpläne für ihren Wirkungskreis zu erarbeiten. Da der bisherige Rahmenleitplan für den SOK aus dem Jahre 2001 stammt, war es dringend geboten, eine Aktualisierung vorzunehmen. Auf Grund des Zeitabstandes wurde aber keine einfache Aktualisierung, sondern praktisch eine Neufassung in Angriff genommen. Die Gliederung des Rahmenleitplanes wird in §5 ThürSportPlVO im Wesentlichen vorgegeben.

Unter Regie des FD Wirtschaft, Kultur, Tourismus wirkten an der Erarbeitung der FD Schulverwaltung, der FD Zentrales Liegenschaftsmanagement, der Kreissportbund Saale-Orla sowie die Städte und Gemeinden aus dem Landkreis mit. Die nach §2 Abs.2 ThürSportPLVO zu beteiligenden Ministerien und Ämter wurden um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

Schwerpunktmäßig dient die Rahmenleitplanung dazu, den aktuellen Bestand an Sport- und Spielstätten zu ermitteln und dem ausgewiesenen Bedarf gegenüber zu stellen. Der Bedarf richtet sich formal nach der Einwohnerzahl, der Anzahl Schulklassen und der Altersstruktur. In diese formale Gegenüberstellung ging der konkret „gelebte“ regionale Bedarf in Form von Erfahrungswerten, dem Schulentwicklungsplan sowie den Aktivitäten der Sportvereine ein. Als Beispiel seien Tennisplätze genannt, die rein rechnerisch vorgehalten werden müssten, für die aber nach Einschätzung des Sportverbandes nur eingeschränkt Bedarf vorhanden ist. Erweiterungen bzw. Neuanlagen sollen unter Beachtung des errechneten Bedarfs erst dann erfolgen, wenn ein tatsächlicher Bedarf festgestellt ist. Die Bestands- und Bedarfsermittlung ist nach §4 Abs. 1 ThürSportPlVO auf einen Zeitraum von 10 Jahren auszurichten. Allerdings ist es in Abhängigkeit regionaler Entwicklungen angeraten, auch in kürzeren Zeitabständen die Aktualität der Planung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.


Der kreisliche Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplan bildet außerdem nach §3 der ThürSportPlVOdie Grundlage für die Aufstellung von Sport- und Spielstätten-Leitplänen der Städte und Gemeinden. Er bildet aber auch die Basis für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Sportstättenbaus im Freistaat Thüringen. Deshalb sind Prioritäten auszuweisen.




Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die „Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanung des Saale-Orla-Kreises“ in der als Anlage beigefügten Fassung“






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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Die in der vorliegenden zu beschließenden Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanung enthaltenen investiven Aufwandsermittlungen beruhen auf der Grundlage pauschaler Richt- und Erfahrungswerte. Sie geben Orientierung über mögliche Größenordnungen bei der Verwirklichung des festgestellten Bedarfes. Da im konkreten Fall detaillierte Planungen und Leistungsausschreibungen vorgenommen werden müssen, kann eine verbindliche Größenangabe für Einzelmaßnahmen oder für einzelne Jahresscheiben nicht gegeben werden.


Personelle Auswirkungen:


keine