Betreff
Bildung eines Notfallteams im Jobcenter des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
AN/022/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Als einer der Leiter der Behörde Jobcenter im Saale-Orla-Kreis hat der Landrat eine hohe Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter seiner Behörde.

Notfälle im SGB II sollten keine drei Wochen Bearbeitungsdauer haben. Da bei einer Stromsperre oder einer akuten Wohnungslosigkeit, oder einem anderen Sonderbedarf sofort gehandelt werden muss. Es geht dabei um die Sicherstellung des gesetzlich garantierten soziokulturellen Existenzminimums für jeden einzelnen Menschen.

Zurzeit werden alle Fälle, egal ob akut oder mit normaler Bearbeitungszeit von dem jeweilig für die BG zuständigem Team bearbeitet. Das bedeutet, dass die MitarbeiterInnen bei einem Notfall angerufen werden und aus ihrem begonnenen Arbeitsprozess herausgerissen werden und sich mehrfach auf die neuen oft komplizierten Sachverhalte einstellen müssen. Gleichzeitig ist das laufende Geschäft, Leistungsberechnung und Leistungsgewährung terminlich gebunden und erfordert mit der Einführung genereller vier Augenprinzipe einen großen Personalbedarf. Die Mitarbeiter im Jobcenter brauchen ein hohes Maß an psychischer und physischer Belastbarkeit.

 

Mit der Einführung eines Notfallteams im Jobcenter Saale-Orla-Kreis, welches „nur“ für akute Notfälle verantwortlich ist, können Arbeitsabläufe effektiver gestaltet, Bearbeitungszeiten gesenkt und somit die MitarbeiterInnen des Jobcenters entlastet werden, gleichzeitig kommen Leistungsbezieher schneller zu ihrem Recht.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag beauftragt den Landrat des Saale-Orla-Kreises Thomas Fügmann, sich für die Einsetzung eines Notfallteams im Jobcenter des Saale-Orla-Kreises einzusetzen. Dieses Notfallteam soll akute Notfälle (z.B. drohende Wohnungslosigkeit, Stromsperren bei Stromschulden, akute Finanzbedarfe bei Hilfeempfängern usw.) bearbeiten und entscheiden.“