Sachverhalt:
Das am 01. Dezember
1994 in Kraft getretene Ausgleichsleistungsgesetz regelt in Paragraph 5 einen
Ausgleichs- und Rückübertragungsanspruch an beweglichen Sachen, der auch das
Inventar auf Schloß Burgk umfasst. Die Erbengemeinschaft hatte form- und
fristgerecht die notwendigen Anträge gestellt. Das Landesamt zur Regelung
offener Vermögensfragen hat mit Bescheid vom 11. Dezember 2006 die Erben nach
Fürst und Fürstin zu Stolberg-Roßla als Berechtigte im Sinne des Paragraphen 1
Abs. 1 Satz 1 Ausgleichsleistungsgesetz hinsichtlich des 1945 und 1949 auf
besatzungshoheitsrechtlicher bzw. besatzungsrechtlicher Grundlage enteigneten
mobilen Vermögens, das sich heute in der Verfügungsberechtigung des
Saale-Orla-Kreises befindet, festgestellt. Darüber hinaus hat es bereits 76
Gemälde mit Bescheid vom 04.09.2012 bestandskräftig in das Eigentum der
Erbengemeinschaft übertragen. Unbeschadet dieser Entscheidung war die
Erbengemeinschaft bereit, die Gemälde in die Verhandlungsmasse der nunmehrigen
Verhandlungen einfließen zu lassen.
Da am 30.11.2014 das
im § 5 Abs. 2 Ausgleichsleistungsgesetz vorgesehene Moratorium für die
beweglichen Sachen auslief, war es dringend geboten, mit der Erbengemeinschaft
in Verhandlungen über die künftige Aufteilung der beweglichen Sachen auf Schloß
Burgk einzutreten. Nach mehreren gescheiterten Einigungsversuchen wurden daher
gegen Ende des Jahres 2012 die Gespräche mit der Erbengemeinschaft erneut
aufgenommen. Zugleich wurden Gespräche mit dem Freistaat Thüringen und der
Kulturstiftung des Bundes aufgenommen mit der Bitte um Unterstützung bei der
Finanzierung und Durchsetzung der Interessen des Landkreises. Beide
Institutionen haben seither die Einigungsverhandlungen begleitet.
Mit der
Erbengemeinschaft wurde zunächst eine umfangreiche Bestandsermittlung
vereinbart. Dabei konnten mehr als 4.500 historische Objekte im Bestand
festgestellt werden.
Unter Nutzung aller
zur Verfügung stehenden Quellen (Inventare aus dem 18. und 20. Jahrhundert,
Archivmaterialien, Publikationen, Presseerzeugnisse, Fotodokumente) wurden alle
historischen Objekte auf ihre Herkunft geprüft und die Ergebnisse mit den Erben
abgeglichen.
Im Ergebnis der
Nachforschungen konnte festgestellt werden, dass 1.528 Gegenstände dem
Altbestand bzw. dem Vermögen des Fürstenhauses zuzurechnen waren und damit
grundsätzlich dem Herausgabeverlangen der Erbengemeinschaft unterfielen. Dem
Herausgabeverlangen der Erbengemeinschaft stellte der Landkreis gegenüber
diejenigen Gegenstände, die von vornherein herausgegeben werden sollten, diejenigen,
die möglichst behalten werden sollten und diejenigen, die als unverzichtbar für
eine angemessene Ausstattung des Schlosses eingeschätzt wurden.
Es erfolgten hierzu
mehrere Verhandlungsrunden, in denen sich letztlich darauf verständigt werden
konnte, dass
a) die Erbengemeinschaft auf die Rückgabe von
insgesamt 816 im Museum Schloß Burgk befindliche Ausstellungs- und
Depotobjekte, davon 74 aus der ständigen Ausstellung, verzichtet. Drei dieser
Objekte sollen als Leihgabe für 10 Jahre im Schloss verbleiben. Für den
Verzicht auf diese 816 Objekte erhält die Erbengemeinschaft einen finanziellen
Ausgleich von voraussichtlich ca. 3,3 Mio. €. Der zu zahlende Ausgleichsbetrag
lässt sich derzeit noch nicht abschließend bestimmen, da die Einigung über
einige Vermögensteile noch aussteht (Mobiliar, Wandbespannungen). Die Summe von
3,3 Mio. € beschreibt indessen den nach dem Verhandlungsstand und den durch die
Erbengemeinschaft selbst vorgenommenen Bewertungen mutmaßlich zu erwartenden
Höchstbetrag. Die Gesamtsumme ist in drei Raten bis zum Jahresende 2016 zu
entrichten.
Die Einigung wird durch den Freistaat Thüringen im Jahr 2015 mit
mindestens 600.000 € gefördert. Der Förderantrag ist gestellt. Der
Förderbescheid liegt noch nicht vor. Die Kulturstiftung der Länder hat aufgrund
der nationalen Bedeutung, z. B. der Silbermannorgel, ebenso eine finanzielle
Beteiligung für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt. Es wird diesseits von einer
Beteiligung am Gesamtvolumen von jeweils etwa zu einem Drittel ausgegangen. Der
Saale-Orla-Kreis beabsichtigt im Jahr 2015 noch eine Zahlung in Höhe von
225.000 € zuzüglich 600.000 € Fördermittel zu leisten. Der Anteil des
Landkreises in Höhe von 225.000 € ist im Haushalt eingestellt. Der
Haushaltsplan für das Jahr 2016 soll eine weitere Gesamthöhe von 1,175 Mio. €
enthalten. Dies würde den Drittelanteil des Landkreises am Gesamtvolumen
abdecken und zusätzlich einen gewissen Puffer für den Fall enthalten, dass im
Ergebnis der noch ausstehenden Wertgutachten eine höhere Gesamtsumme aufzubringen
wäre.
Die Auswahl der Objekte, die für das Museum Schloß Burgk erworben werden
sollen, erfolgte nach folgenden Kriterien
·
regionale
und überregionale historische und kulturelle Bedeutung;
·
Unverzichtbarkeit
für die Geschichte der Burg- bzw. Schlossanlage sowie des fürstlichen Hauses
Reuß ä.L. unter Berücksichtigung der derzeitigen wie auch während der
Recherchen entwickelten modifizierten Museumskonzeption;
·
Finanzbedarf
für Ankauf und Folgekosten (Ersatz für Rückübertragungen, Objekte, Restaurierungsbedarf
für verbleibende Depotsituation u.a.m).
b) die Erben insgesamt 712 Objekte in einem
Gesamtwert von 889.562,00 € zurückerhalten. Es handelt sich dabei um nicht zur
Ausstellung vorgesehene Museumsdepotbestände oder um Objekte, die die Erben zur
persönlichen Verwendung herausverlangen.
c) die Einigung für die Objektgruppen Archiv,
Bücher, Bilder, Drucke/Fotografien, Edelmetall/Metallobjekte, Glas,
Kunsthandwerk, Militaria, Raumausstattung, Porzellan/Keramik,
Plastik/Skulpturen, Textilien und Varia/Sonstiges abschließend ist.
d) bei den Objektgruppen Möbel/Wandbespannungen
und Leihgaben, die sich bei Dritten befinden, noch Recherche- bzw.
Bewertungsbedarf besteht. Über sie soll im Tenor dieser Vereinbarung in einem
Nachtrag entschieden werden.
Alle beteiligten
Parteien stimmen darin überein, dass mit dem erzielten Verhandlungsergebnis das
historische und kulturelle Erbe auf Schloß Burgk bewahrt werden kann und das
für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft herausragende Ensemble der
Schlossanlage mit Inventar dauerhaft erhalten bleiben kann.
Im Falle, dass die
Vereinbarung nicht zu Stande kommt oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst
werden sollte, hätte dies zur Folge, dass sich die Erbengemeinschaft in einem
vermögensrechtlichen Verfahren wieder um die Herausgabe der beanspruchten
beweglichen Gegenstände bemühen müsste. Es würde sich ein langwieriges
Verfahren anschließen, nach dem es zu einer gerichtlichen Entscheidung mit
einem aus heutiger Sicht offenen Ausgang kommen würde. Dem Landkreis würde in
diesem Fall der Verlust kulturell wertvoller Vermögensgegenstände, wie etwa der
Silbermannorgel, drohen, deren Verbleiben auf Schloß Burgk mit der vorliegenden
Vereinbarung gesichert werden kann. Es bliebe zudem über einen unabsehbaren
Zeitraum bei einer hohen Rechtsunsicherheit hinsichtlich einer Vielzahl der auf
Schloß Burgk vorhandenen Mobilien, die die konzeptionelle Arbeit maßgeblich
beeinträchtigen würde.
Kann der Landkreis
die übernommenen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllen,
ist das weitere Verfahren wie folgt denkbar.
Der Vertrag wird
durch die Erbengemeinschaft widerrufen. Bis dahin eventuell geleistete
Zahlungen sind sodann Zug um Zug gegen die Herausgabe der beanspruchten
Vermögensgegenstände zurückzuzahlen. Kann die Rückzahlung nicht geleistet
werden, so verbleiben Gegenstände im Wertumfang des nicht geleisteten
Rückzahlungsanteils dem Saale-Orla-Kreis. Die Erbengemeinschaft muss sich
sodann um die Rückgabe der verbliebenen Gegenstände im vermögensrechtlichen
Verfahren bemühen.
Alternativ könnten
mit der Erbengemeinschaft Verhandlungen über einen Teilwiderruf geführt werden.
Landkreis und Erbengemeinschaft würden sich in diesem Fall auf den Verbleib
konkreter Gegenstände verständigen müssen, deren Wert dem Teil der bereits
geleisteten Zahlungen entspricht. Hinsichtlich der nicht von der Einigung
umfassten Gegenstände wäre sodann ebenfalls das vermögensrechtliche Verfahren
zu betreiben.
Festzuhalten ist,
dass in beiden Fällen dem Landkreis Mobilien im Wertumfang der geleisteten
Zahlungen verbleiben.
Ergänzend noch
einige Erläuterungen zu den Anlagen.
In den Anlagen 3 und
4 sind in der Objektgruppe III. Bilder Positionen gelb markiert. Die
Markierungen verweisen auf die der Erbengemeinschaft bereits in 2012 rückübertragenen
Gemälde (Porträts). Für die in Anlage 3 aufgeführten und so markierten Objekte
soll das Eigentum wieder auf den Landkreis übergehen.
Weiter sind in der
Anlage 4 in nahezu allen Objektgruppen verschiedene Objekt grün markiert. Diese
Positionen zeigen die Objekte an, bei denen es Interessenüberschneidungen
zwischen Erbengemeinschaft und Museum/Landkreis gab. Diese Objekte können durch
das Museum für Sonderausstellungen ausgeliehen werden und die Erben werden,
sollten einmal Veräußerungsabsichten bestehen, diese dem Landkreis kundtun.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des
Saale-Orla-Kreises beauftrag den Landrat, mit dem Erben nach Christoph-Martin
Fürst zu Stolberg-Roßla sowie den Erben nach Ida Fürstin zu Stolberg-Roßla,
geborene Prinzessin Reuß ä.L. den in der Anlage beigefügten Vergleichsvertrag
zur Auseinandersetzung über die ihrem Herausgabeanspruch unterfallenden auf
Schloß Burgk befindlichen beweglichen Gegenstände abzuschließen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
||
Deckungsvorschläge: |
||
Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
|
||
|
||
|
Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine