Betreff
Überplanmäßige Ausgaben für Hilfe in besonderen Lebenslagen
Vorlage
KT/035/2015
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

1.41230.73630 – Hilfe zur angemessenen Schulbildung        213.000,00 €;

 

Der Rechtsanspruch auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung ergibt sich aus § 54 SGB XII.

Mit Einführung des gemeinsamen Unterrichts an Schulen wird diesem Grundsatz mehr und mehr Rechnung getragen. Durch den Einsatz von Integrationshelfern soll im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht üblicherweise erreichbare Bildung ermöglicht werden. Nach Prüfung der Einzelfälle wird ein entsprechendes Stundenvolumen pro Woche genehmigt. Leistungserbringer sind die AWO gGmbH, Behindertenverband Saale-Orla-Kreis, Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein, Herbert-Feuchte-Stiftungsverbund Heide sowie Privatpersonen.

Da ein Schuljahr nicht mit einem Haushaltsjahr identisch ist, kann zum Planungszeitraum die Anzahl der zum Einsatz kommenden Integrationshelfer nicht berechnet werden. So haben wir im Schuljahr 2014/2015 für 39 Integrationshelfer Leistungen erbracht, für das neue Schuljahr werden 45 Hilfen zur angemessenen Schulbildung gewährt. Meist zeigt sich jedoch in den ersten Schul-wochen hier noch eine Änderung. Möglichkeiten, die Kostenentwicklung zu beeinflussen, ergeben sich meist über die Beurteilung der Stundenvolumen.

 

1.41280.73660 – Leistungen z. Teilhabe a. Leben in             190.000,00 €;

    der Gemeinschaft, ambulant

 

Dem im SGB XII verankerten Grundsatz ambulant vor stationär wird in unserem Kreis zunehmend Rechnung getragen. Mit einem neuen Anbieter besteht seit 1.1.2015 eine entsprechende Kostenvereinbarung. Entsprechende Nachbuchungen in Höhe von 16.700 € erfolgten. Die Einzelbedarfe belaufen sich von mtl. 245,76 € bis auf 3256,32 € (derzeitiger Höchstbetrag) monatlich.

Derzeit werden im Saale-Orla-Kreis 128 Fälle bearbeitet (117 Fälle 2014).

Bei entsprechenden Neufällen für vollstationäre Hilfen kann von Kosteneinsparungen von 0 bis 2000 € ausgegangen werden, was in der Gesamtbetrachtung zur Reduzierung der Ausgaben führt. Diese wird aber erst nach ca. 5 Jahren deutlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben im Bereich Hilfe in besonderen Lebenslagen im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 403.000,00 € in folgenden Haushaltsstellen: 1.41230.73630 – Hilfe zur angemessenen Schulbildung – 213.000,00 € sowie

1.41280.73660 – Leistungen z. Teilhabe a. Leben i.d. Gemeinschaft, ambulant – 190.000,00 €.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2015

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:

Summe:

Bezeichnung der Haushaltsstelle: s.u.

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.48200.69100

403000,00

Leistungen KdU SGB II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

     

 


Personelle Auswirkungen:

 

keine