Betreff
Entlastung des Landrates und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO
Vorlage
KT/034/2015
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Gemäß §§ 114 und 82 ThürKO erfolgte die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 durch das Rechnungsprüfungsamt.

In der Sitzung am 15.12.2014 stellte der Kreistag mit Beschluss Nr.: 43-4/2014 die geprüfte Jahresrechnung 2013 fest.

Der Schlussbericht enthält neben dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 eine Zusammenfassung der wichtigsten getroffenen Feststellungen der im Einzelnen durchgeführten Prüfungen  des Rechnungsprüfungsamtes in den Organisationseinheiten der Kreisverwaltung und ihrer nachgeordneten Einrichtungen.

Die Prüfungsfeststellungen wurden mit den betreffenden Mitarbeitern und den Fachdienstleitern im Vorfeld besprochen und den zuständigen Fachbereichsleitern zur Kenntnis gegeben.

Gemäß §§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürPrBG teilt das Rechnungsprüfungsamt dem gesetzlichen Vertreter der geprüften Körperschaft die Prüfungsfeststellungen mit und gibt ihm Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dazu wurde der Entwurf des Schlussberichtes dem Landrat, dem 1. Beigeordneten, dem Büroleiter und dem Fachbereichsleiter des FB 1 sowie auszugsweise den übrigen Fachbereichsleitern übergeben. Nach erfolgter Stellungnahme wurde der vorliegende Schlussbericht endgefertigt.

Dem Landrat, dem1. Beigeordnete, den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der FDP und SIP sowie dem Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling (§§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 4ThürPrBG)  ist ein Schlussbericht ausgehändigt worden.

Als Beratungsgrundlage in Vorbereitung der Ausschusssitzung  wurde der Schlussbericht den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und entscheidet in einem gesonderten Beschluss auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat vertreten haben. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe zu nennen. 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes dem Landrat und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine