Sachverhalt:
Durch das Ostthüringer Straßenbauamt Gera wurde der Kreisverwaltung des Saale-Orla-Kreises mit Schreiben vom 23.02.2015 mitgeteilt, dass die Baumaßnahme in das Förderprogramm nach RL-KSB für 2015 aufgenommen wurde. Der Antrag gemäß RL-KSB wurde am 03.03.2015 gestellt. Das BV soll ca. von Febr. bis November 2016 realisiert werden.
Die Ausführungszeit ist mit der Stadtverwaltung Neustadt abgestimmt und berücksichtigt den 2015 zu realisierenden Ersatzneubau der Brücke im Bereich der ehemaligen B 281 in Neustadt. Die Stadt Neustadt erklärte, sich nicht an der Maßnahme mit dem Bau eines Gehweges beteiligen zu können.
Die beantragten zuwendungsfähigen Kosten betragen je Jahr:
- 2015: 20.000,- €
- 2016: 520.000,- €
- 2017: 40.000,- €.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 630.000 €.
Die „Rechtsaufsichtliche Würdigung“ durch das Landesverwaltungsamt liegt vor.
Die Hangsicherung erfolgt durch den Neubau einer monolith. Winkelstützwand unter Vollsperrung des Verkehrs.
Die Ausschreibung und Auftragsvergabe soll noch 2015 erfolgen.
Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Hangsicherung (Neubau Stützwand) in der Ziegenrücker Straße in Neustadt an der Orla“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
Brücke-Stützmauer Neustadt/O |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
120.000 € HHJ 2015
100.000 € per Verpflichtungsermächtigung 2016
Stehen als Eigenmittel für eine mgl. Auftragsvergabe
Ende 2015 zur Verfügung.
Entsprechend § 17 ThürGemHV gelten die entstehenden Mehrausgaben nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Personelle Auswirkungen:
keine