Betreff
Hangsicherung (Neubau Stützwand) in der Ziegenrücker Straße in Neustadt an der Orla
Vorlage
BVA/027/2015
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

Durch das Ostthüringer Straßenbauamt Gera wurde der Kreisverwaltung des Saale-Orla-Kreises mit Schreiben vom 23.02.2015 mitgeteilt, dass die Baumaßnahme in das Förderprogramm nach RL-KSB für 2015 aufgenommen wurde. Der Antrag gemäß RL-KSB wurde am 03.03.2015 gestellt. Das BV soll ca. von Febr. bis November 2016 realisiert werden.

Die Ausführungszeit ist mit der Stadtverwaltung Neustadt abgestimmt und berücksichtigt den 2015 zu realisierenden Ersatzneubau der Brücke im Bereich der ehemaligen B 281 in Neustadt. Die Stadt Neustadt erklärte, sich nicht an der Maßnahme mit dem Bau eines Gehweges beteiligen zu können.

Die beantragten zuwendungsfähigen Kosten betragen je Jahr:

-          2015:     20.000,- €

-          2016:   520.000,- €

-          2017:     40.000,- €.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 630.000 €.

Die „Rechtsaufsichtliche Würdigung“ durch das Landesverwaltungsamt liegt vor.

Die Hangsicherung erfolgt durch den Neubau einer monolith. Winkelstützwand unter Vollsperrung des Verkehrs.

Die Ausschreibung und Auftragsvergabe soll noch 2015 erfolgen.

Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zu lassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Hangsicherung (Neubau Stützwand) in der Ziegenrücker Straße in Neustadt an der Orla“  sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.65006.94030

Summe: 630000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Brücke-Stützmauer Neustadt/O

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

37.135,67 € HHR 2014

120.000 € HHJ 2015

100.000 € per Verpflichtungsermächtigung 2016

Stehen als Eigenmittel für eine mgl. Auftragsvergabe Ende 2015 zur Verfügung.

Entsprechend § 17 ThürGemHV gelten die entstehenden Mehrausgaben nicht als überplanmäßige Ausgaben.


Personelle Auswirkungen:

keine