Sachverhalt:
Mit Beschluss v.
30.04.2015 hat der Thüringer Landtag das Erste Gesetz zur Änderung des
Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014
und 2015 (Thüringer Kommunalfinanzierungsübergangsgesetz 2015) beschlossen.
Damit wird mit Wirkung zum 20. Mai 2015 das Thüringer Gesetz zur Sicherung der
kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer
Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz) um Regelungen ergänzt, die den
Thüringer Kommunen im Jahr 2015 weitere finanzielle Mittel zusichern.
Gemäß §§ 2a,
5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz erfolgt, ergänzend
zur Investitionspauschale nach § 22 ThürFAG, die Auszahlung einer
Investitionspauschale für Schulbauten und Schulsporthallen an die Schulträger.
Mit Festsetzungsbescheid des Thüringer
Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20. Mai 2015 erhielt der
Saale-Orla-Kreis eine Zuweisung in Höhe von 1.632.549,31 Euro.
Diese Mittel sind ausschließlich für
Investitionen und zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme
einzusetzen.
Die Mittel sollen folgendermaßen eingesetzt
und gegenüber dem Land abgerechnet werden:
Betrag |
Maßnahme |
Veranschlagung |
130.000 € |
GMS Triptis - Gebäudeteil GS Erneuerung Fenster Nordseite |
Beschluss KT 08.06.15: Genehmigung apl. Ausgabe |
20.000 € |
GMS Triptis – Planungsleistungen LP 1-3 |
Beschluss Landrat 2015: Genehmigung apl Ausgabe |
200.000 € |
GS Schleiz – Neubau Wärmeerzeugeranlage (WEA) für GS und
TH einschließlich Rückbau der alten WEA (ehemals Versorgung von Gym., RS, TH,
GS, Hort) i. V. m. Schulerweiterungsbau |
Beschluss Landrat 2015: Genehmigung 40 T€ üpl. Ausgabe für Planung |
Haushaltsplan 2016: Neuveranschlagung 160 T€ Umsetzung |
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50.000 € |
RS Neustadt – Herstellung eines 2. bautechnischen
Rettungswegs |
Haushaltsplan 2016: Neuveranschlagung 50 T€ Bauausführung |
400.000 € |
Zwischensumme
neue Maßnahmen |
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1.232.550 € |
Gymnasium Neustadt – Haus II und Mensa Neustadt |
Bauausführung erfolgt in den Jahren 2014
und 2015, Haushaltsreste Vorjahre 1.322 T€ |
1.632.550 € |
Gesamtsumme* |
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* gerundet
Insgesamt werden neue Maßnahmen mit einem
Gesamtvolumen von 400 T€ durch diese Mehreinnahmen finanziert. Dies betrifft
zum einen die bereits am 08.06.2015 durch den Kreistag bestätigten
Investitionen zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsstaus der Grundschule
Triptis. Außerdem soll ein Konzept für die bauliche Zusammenführung der Grund-
und Regelschule Triptis zur Gemeinschaftsschule Triptis erarbeitet und im
Rahmen der Zuweisung gedeckt werden.
In Verbindung mit dem Schulerweiterungsbau
der Grundschule Schleiz soll auch die Wärmerzeugeranlage der Grundschule
Schleiz sowie der anschließenden Turnhalle neu errichtet und separiert werden.
Daraus resultieren zukünftig erhebliche
Einsparungen an Heizkosten.
An der Regelschule Neustadt sollen
Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden.
Der sich ergebende Restbetrag wird für
bereits veranschlagte Maßnahmen verwendet. Insbesondere die Maßnahme Haus II
und Mensa Neustadt wird bei der Abrechnung gegenüber dem Freistaat herangezogen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Es ergeben sich
entsprechend der im Sachverhalt aufgeführten Tabelle planmäßige, überplanmäßige
und außerplanmäßige Ausgaben in den Jahren 2015 und 2016.
Finanzielle Abwicklung:
Die 1.632 T€ ergänzende investive Zuwendung stellen
eine außerplanmäßige Einnahme im Vermögenshaushalt dar. Dagegen stehen außer-
bzw. überplanmäßige Ausgaben 2015 in Höhe von 190 T€.
Der verbleibende Überschuss im Jahr 2015 i. H. v.
1.442 T€ wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Im Jahr 2016 erfolgt die Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage. Die 1.442 T€ stellen eine Einnahme im Vermögenshaushalt dar.
Gleichzeitig werden die oben genannten Maßnahmen
(insgesamt 210 T€) neu im Plan 2016 veranschlagt.
Es verbleibt ein Überschuss im VMHH 2016 in Höhe von
1.232 T€.
Um diese Summe kann die Zuführung aus dem
Verwaltungshaushalt reduziert werden (Reduzierung freie Finanzspitze).
Die geringere Ausgabe im Verwaltungshaushalt soll sich
direkt auf die Höhe der Kreisumlage auswirken.
Im Finanzplan 2016 musste das Kreisumlagesoll
bekanntermaßen um 2.162 T€ gegenüber 2015 erhöht werden, um den
Haushaltsausgleich erreichen zu können.
Personelle Auswirkungen:
keine