Betreff
Verwendung der ergänzenden investiven Zuweisung für Schulbauten und Schulsporthallen
Vorlage
IV/004/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss v. 30.04.2015 hat der Thüringer Landtag das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Kommunalfinanzierungsübergangsgesetz 2015) beschlossen. Damit wird mit Wirkung zum 20. Mai 2015 das Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz) um Regelungen ergänzt, die den Thüringer Kommunen im Jahr 2015 weitere finanzielle Mittel zusichern.

 

Gemäß §§ 2a,  5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz erfolgt, ergänzend zur Investitionspauschale nach § 22 ThürFAG, die Auszahlung einer Investitionspauschale für Schulbauten und Schulsporthallen an die Schulträger.

 

Mit Festsetzungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20. Mai 2015 erhielt der Saale-Orla-Kreis eine Zuweisung in Höhe von 1.632.549,31 Euro.

 

Diese Mittel sind ausschließlich für Investitionen und zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme einzusetzen.

 

Die Mittel sollen folgendermaßen eingesetzt und gegenüber dem Land abgerechnet werden:

 

Betrag

Maßnahme

Veranschlagung

130.000 €

GMS Triptis - Gebäudeteil GS

Erneuerung Fenster Nordseite

Beschluss KT 08.06.15:

Genehmigung apl. Ausgabe

20.000 €

GMS Triptis –  Planungsleistungen LP 1-3

Beschluss Landrat 2015:

Genehmigung apl Ausgabe

200.000 €

GS Schleiz –

Neubau Wärmeerzeugeranlage (WEA) für GS und TH einschließlich Rückbau der alten WEA (ehemals Versorgung von Gym., RS, TH, GS, Hort) i. V. m. Schulerweiterungsbau

Beschluss Landrat 2015:

Genehmigung 40 T€ üpl. Ausgabe für Planung

Haushaltsplan 2016:

Neuveranschlagung 160 T€ Umsetzung

50.000 €

RS Neustadt –

Herstellung eines 2. bautechnischen Rettungswegs

Haushaltsplan 2016:

Neuveranschlagung 50 T€ Bauausführung

400.000 €

Zwischensumme neue Maßnahmen

1.232.550 €

Gymnasium Neustadt –

Haus II und Mensa Neustadt

 

Bauausführung erfolgt in den Jahren 2014 und 2015,

Haushaltsreste Vorjahre 1.322 T€

1.632.550 €

Gesamtsumme*

 

                                                                                                                               * gerundet

 

 

 

Insgesamt werden neue Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 400 T€ durch diese Mehreinnahmen finanziert. Dies betrifft zum einen die bereits am 08.06.2015 durch den Kreistag bestätigten Investitionen zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsstaus der Grundschule Triptis. Außerdem soll ein Konzept für die bauliche Zusammenführung der Grund- und Regelschule Triptis zur Gemeinschaftsschule Triptis erarbeitet und im Rahmen der Zuweisung gedeckt werden.

In Verbindung mit dem Schulerweiterungsbau der Grundschule Schleiz soll auch die Wärmerzeugeranlage der Grundschule Schleiz sowie der anschließenden Turnhalle neu errichtet und separiert werden.

Daraus resultieren zukünftig erhebliche Einsparungen an Heizkosten.

An der Regelschule Neustadt sollen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden.

 

Der sich ergebende Restbetrag wird für bereits veranschlagte Maßnahmen verwendet. Insbesondere die Maßnahme Haus II und Mensa Neustadt wird bei der Abrechnung gegenüber dem Freistaat herangezogen werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Es ergeben sich entsprechend der im Sachverhalt aufgeführten Tabelle planmäßige, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben in den Jahren 2015 und 2016.

 

Finanzielle Abwicklung:

Die 1.632 T€ ergänzende investive Zuwendung stellen eine außerplanmäßige Einnahme im Vermögenshaushalt dar. Dagegen stehen außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben 2015 in Höhe von 190 T€.

Der verbleibende Überschuss im Jahr 2015 i. H. v. 1.442 T€ wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Im Jahr 2016 erfolgt die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die 1.442 T€ stellen eine Einnahme im Vermögenshaushalt dar.

Gleichzeitig werden die oben genannten Maßnahmen (insgesamt 210 T€) neu im Plan 2016 veranschlagt.

Es verbleibt ein Überschuss im VMHH 2016 in Höhe von 1.232 T€.

Um diese Summe kann die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt reduziert werden (Reduzierung freie Finanzspitze).

Die geringere Ausgabe im Verwaltungshaushalt soll sich direkt auf die Höhe der Kreisumlage auswirken.

Im Finanzplan 2016 musste das Kreisumlagesoll bekanntermaßen um 2.162 T€ gegenüber 2015 erhöht werden, um den Haushaltsausgleich erreichen zu können.

 

 


Personelle Auswirkungen:

keine