Betreff
Klage des Saale-Orla-Kreises gegen den Freistaat Thüringen wegen des kommunalen Finanzausgleichs 2015, Ermächtigung des Landrates zur Klageerhebung und Verfahrensführung
Vorlage
KA/008/2015
Art
Beschlussvorlage Kreisausschuss

Sachverhalt:

 

Mit „endgültigem Feststellungsbescheid“ vom 06.07.2015 (Anlage 1) setzt der Freistaat Thüringen die dem Saale-Orla-Kreis im Jahr 2015 zustehenden Finanzzuweisungen fest. Diese Zuweisungen bestehen aus 3 Komponenten:

 

1. den Schlüsselzuweisungen gemäß § 6 ThürFAG,

2. dem Mehrbelastungsausgleich gemäß § 23 ThürFAG und

3. den Leistungen gemäß § 37 ThürFAG (Garantiefonds).

 

Der Teilbereich Mehrbelastungsausgleich – gegen dessen Festsetzung sich die Klage richten

wird - beläuft sich auf eine Summe von 5.939.434,00 Euro und soll die Mehraufwendungen des Saale-Orla-Kreises bei Tätigkeiten im übertragenen Wirkungskreis und bei Tätigwerden als untere staatliche Verwaltungsbehörde ausgleichen. Die Landesregierung meint, diese Mehraufwendungen seien mit einer Pauschalsumme in Höhe von 71,00 Euro/Einwohner abgegolten.

 

Die dem Saale-Orla-Kreis tatsächlich entstehenden Kosten zur Erledigung dieser ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben belaufen sich nach eigenen Berechnungen aber auf 7.547.400,00 Euro (Stand 31.12.2013) pro Jahr. In der pauschalen Zuweisung werden zum Beispiel die Aufwendungen des Kreises für die Bearbeitung der Grundsicherung und die Entwicklung im Asylbereich überhaupt nicht berücksichtigt.

 

Der Thüringische Landkreistag beschäftigt sich seit längerer Zeit mit diesem Thema (Anlage 2). Bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 09.07.2015 kündigte der Landkreis Sömmerda eine Klage gegen den Festsetzungsbescheid des Freistaates Thüringen an. Am 23.07.2015 informierte der Kämmerer des Landkreises Sömmerda dann die anderen Landkreise in Thüringen über die Zustimmung des dortigen Kreisausschusses zur Klageerhebung. Weitere Landkreise, z.B. der Landkreis Greiz, wollen ebenfalls gegen den Festsetzungsbescheid vorgehen. Auch die Verwaltung des Saale-Orla-Kreises möchte gegen den festgesetzten Betrag klagen. Die Klageerhebung soll zunächst den Eintritt der Bestandskraft des Bescheides vom 06.07.2015 verhindern. Nur dann hätte auch der Saale-Orla-Kreis die Möglichkeit, an einer Verurteilung des Freistaates Thüringen zu partizipieren.

 

Die konkrete Durchführung des Verwaltungsstreitverfahrens bedarf noch einer näheren Abstimmung mit den anderen Landkreisen. Sofern der beklagte Freistaat einer solchen Verfahrensweise zustimmt, könnte z.B. ein Landkreis ein Musterverfahren führen, dessen Ergebnis dann für alle anderen Landkreise Geltung erlangt.

 

Das Kostenrisiko für den Landkreis hängt vom Streitwert ab, den das Verwaltungsgericht festsetzt. Im ungünstigsten Fall könnte die gesamte Summe des Mehrbelastungsausgleichs zzgl. der Forderung des Landkreises angesetzt werden. Der Streitwert läge in diesem Fall bei ca. 6,9 Mio. Euro, die Gerichtsgebühren würden sich auf 79.728,00 Euro belaufen. Wesentlich wahrscheinlicher ist allerdings die Festsetzung eines Streitwertes, der der Höhe unserer Forderung entspricht und damit zwischen 900 T€ und 1.608 T€ liegt. Die Gerichtsgebühren betragen dann maximal 23.028,00 Euro und sind selbstverständlich nur im Fall des Unterliegens zu zahlen. Durch rechtzeitige Klagerücknahme lassen sich bei drohender Klageabweisung die Gebühren auf 7.676,00 Euro reduzieren. In der Klage werden wir dem Gericht einen vorläufigen Streitwert von 60 T€ vorschlagen, um den Kostenvorschuss in erträglichen Grenzen zu halten (1.998,00 Euro). Der Entwurf der Klageschrift ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 3 lit. c der Hauptsatzung i.V.m. § 17 Abs. 1 Punkt 4 der Geschäftsordnung des Kreistags des Saale-Orla-Kreises. Der Streitwert in diesem Verfahren übersteigt die Grenze von 50 T€.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beauftragt und ermächtigt den Landrat, gegen den ‚Endgültigen Festsetzungsbescheid‘ des Freistaates Thüringen, Ministerium für Inneres und Kommunales über den kommunalen Finanzausgleich 2015 vom 06. Juli 2015 (Az. 36.22-1545-13/2015) Klage oder Teilklage zu erheben und den Saale-Orla-Kreis im gerichtlichen Verfahren vollumfänglich zu vertreten. Diese Beauftragung umfasst auch und insbesondere die Ermächtigung zur Abgabe und zur Entgegennahme aller erforderlicher Erklärungen. Der Landrat kann Untervollmachten erteilen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.06700.15000

50000,00

Rückerst. Bewirtsch.kosten Verwaltungsgebäude

1.56000.15000

40000,00

Rückerst. Bewirtsch.kosten

Turnhallen

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

Mögliche finanzielle Auswirkungen bei Klageabweisung bzw. Klagerücknahme sind im Sachverhalt dargestellt. Bei Verurteilung des Freistaates Thüringen ist mit Mehreinnahmen zu rechnen, über deren konkrete Höhe das Verwaltungsgericht entscheidet.

 


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.