Sachverhalt:
Gemäß Ausschreibung ist vom AN die Ausführungsplanung zu erbringen.
Hier wird vom AN eine Änderung im Vergleich zur Entwurfsplanung (Vorgabeplanung) vorgeschlagen.
Bei der Entwurfsplanung war ein Teilersatzneubau der Brücke vorgesehen.
Bereits 2013 fertig gestellte Bauwerksteile sollten erhalten bleiben.
Zur technologischen Vereinfachung schlägt der AN vor die Brücke komplett neu zu bauen.
Für den AN entfallen somit technologische Erschwernisse wie der schonende Abbruch des bestehenden Bauwerkes bzw. geneigte Wände.
Der AN kompensiert den entstehenden Mehraufwand mit v. g. technologischer Vereinfachung.
Die Änderungen verursachen keine Mehrkosten, da der AN die Brückenbauarbeiten zum Pauschalpreis von 74.344,98 € (Netto) = vertragliche Vergütung der ausgeschriebenen Lösung, anbietet.
Der AG erhält ein homogenes Bauwerk.
Die ursprüngliche Schwachstelle zwischen Bestand und Neubau entfällt.
Der Durchflussquerschnitt wird von 3,00 auf 3,60 m² vergrößert.
Der AG stimmt dem Änderungsvorschlag zu, da kein finanzieller Nachteil entsteht und er ein gleichwertiges Bauwerk ohne potenzielle Schwachstellen erhält.
Der Änderungsvorschlag ist vom AN noch als Nachtrag nach zu reichen.
Beschlussvorschlag:
Die Brückenbauarbeiten der Wisentabrücke bei Ottenmühle erfolgen als kompletter Ersatzneubau und werden zum Pauschalpreis von 74.344,98 € (Netto) = vertragliche Vergütung als Nachtrag angeboten und beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine