Betreff
Dringlichkeitsvorlage Aufhebung eines Beschlusses und außerplanmäßige Ausgabe Grundschule Triptis
Vorlage
DV/002/2015
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Allgemeines/Einführung:

In der Sitzung des Kreisausschusses am 20.05.2015 zweifelte die Fraktion der UBV die Rechtmäßigkeit des am 16.03.2015 mit großer Mehrheit gefassten Kreistagsbeschlusses KT/52-5/2015 an. Der Fraktionsvorsitzende forderte den Landrat auf, diesen Beschluss gemäß § 113 ThürKO zu beanstanden. Die beschlossene Verwendung von zusätzlichen Einnahmen des Vermögenshaushalts 2014 entspräche nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Auf Grund der vorgebrachten Bedenken setzte der Landrat den Vollzug des Beschlusses unverzüglich aus. Der aufzuhebende Beschluss sah vor, zwei Bau- und eine Vermögenssicherungsmaßnahme aus Überschüssen des Haushaltjahres 2014 zu finanzieren.

 

Die vorgebrachten Bedenken sind berechtigt. Eine Bildung von Haushaltsresten zur Finanzierung von Vorhaben, die nicht bereits Bestandteil des Haushaltsplanes 2014 waren oder in Form von außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich Bestandteil geworden sind, ist – auch nach Ansicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes – nicht zulässig. Zur schnellstmöglichen Herstellung von Rechtsklarheit wird daher durch die Verwaltung die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses KT/52-5/2015 vom 16.03.2015 angestrebt. Ein vorgeschaltetes, vom Landrat durchzuführendes Beanstandungsverfahren nach § 113 ThürKO dürfte wegen des Zeitablaufs und der dort normierten Monatsfrist nicht mehr möglich und wegen der beantragten Beschlussaufhebung auch entbehrlich sein.

 

Zu 1. Dringlichkeit:

Im Fall der Grundschule Triptis muss schnellstens eine Alternative gefunden werden, da hier die Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung von baulichen Mängeln mehrfach konkret in Aussicht gestellt wurde. Der Landkreis steht hier im Wort, mit der Mängelbeseitigung unverzüglich zu beginnen und ist als Schulträger dazu natürlich auch verpflichtet.

 

Zu 2. und 3. Aufhebung des Kreistagsbeschlusses und Mittelverwendung

Siehe oben Allgemeines/Einführung. Da die Haushaltsreste nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Baumaßnahmen an der Brücke in Stanau verschoben werden. Es existieren im Haushalt 2015 auch keine finanziellen Reserven, die zur Umsetzung der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr herangezogen werden könnten. Die Verwaltung wird sich um eine Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2016 bemühen. Eine Zusicherung dieser Planung ist aber in Anbetracht der noch völlig unklaren Finanzsituation nicht möglich.

 

Zu 4. Planung und Umsetzung eines ersten Teilsanierungsabschnittes Grundschule Triptis

Im Haushalt 2015 sind keine Mittel zur Finanzierung der Maßnahme eingeplant. Es ist auch nicht möglich, eine andere bereits geplante Baumaßnahme zu verschieben und die dadurch freiwerdenden Gelder heranzuziehen. Zur Sicherung der Finanzierung muss daher auf die vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellten Schulinvestitionsmittel zurückgegriffen werden. Mit Festsetzungsbescheid des Freistaats Thüringen, Ministerium für Inneres und Kommunales vom 20.05.2015 erhielt der Saale-Orla-Kreis eine ergänzende investive Zuweisung für Schulbauten und Schulsporthallen in Höhe von 1.632.549,31 Euro, der Betrag wurde bereits überwiesen. Aus dieser Zuweisung sollen im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe 130 T€ für die Maßnahmen an der Grundschule Triptis verwendet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises möge beschließen:

 

1. Die Dringlichkeit der Vorlage wird anerkannt.

 

2. Der Kreistagsbeschluss KT 52-5/2015 vom 16.03.2015 wird aufgehoben.

 

3. Die auf Grund von Minderausgaben im Haushaltsjahr 2014 bereits gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe von 530 T€ werden von der Kreditermächtigung 2014 abgesetzt.

 

4. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 130 T€ für die Planung und Umsetzung eines ersten Teilsanierungsabschnittes der Grundschule in Triptis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2015

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.21165.95000

Summe:             130.000,00 Euro

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

2.20000.36101

130000,00

ergänzende investive Zuweisung für Schulbauten und Schulsporthallen

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die Mittel werden der ergänzenden investiven Zuweisung für Schulbauten und Schulsporthallen (1.632.549,31 Euro) entnommen. Die Zuweisung ist auf dem Konto des Kreises bereits eingegangen und wurde auf der HH-Stelle 2.20000.36101 gebucht.

 

Die Abgänge der Haushaltsreste gemäß Beschlussvorschlag Ziff. 2 und 3 betreffen folgende Haushaltsstellen:

2.31000.93500 Schloss Burgk

2.21165.95000 Grundschule Triptis

2.65006.94020 Brücke Stanau

2.91211.37782 Kreditermächtigung 2014.

 

 


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.