Sachverhalt:

 

Die Ordnung zur Nutzung der kreiseigenen Sport- und Spielanlagen wurde zuletzt im Jahr 2009 überarbeitet. In den letzten Jahren wurde die Nutzung der kreiseigenen Anlagen verstärkt auch von Vereinen, die nicht im Kreissportbund organisiert sind, Privatpersonen und Schulen in freier Trägerschaft beantragt. Die Vergabe an diesen Personenkreis war bisher nicht bzw. nicht eindeutig geregelt. In der neuen Ordnung wurde der Personenkreis erweitert und damit eine rechtliche Grundlage für die Vergabe der Anlagen geschaffen. Außerdem wurde auch genauer definiert, welche Art der Nutzung kostenfrei bzw. kostenpflichtig ist. Notwendig war auch die Regelung zur Umlage von Reinigungskosten, da diese bei Veranstaltungen in den Ferien und an Wochenenden immer zu Lasten der Schule angefallen sind.

Ergänzt wurde die Ordnung auch um die Sportplatzanlage Bad Lobenstein, da der Landkreis bisher keinen eigenen Kunstrasenplatz zu verwalten hatte.

 

Der Entwurf der Ordnung für die Nutzung kreiseigener Sport- und Spielanlagen wurde bereits zweimal im Bildungssauschuss behandelt.

Zudem wurde der Entwurf im Vorfeld dem Saale-Orla-Kreissportbund e. V. zur Stellungnahme übergeben. Der Saale-Orla-Kreissportbund e. V. hat dem Entwurf mit Schreiben vom 8. Juli 2015 zugestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Ordnung für die Nutzung kreiseigener Sport- und Spielanlagen im Saale-Orla-Kreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.56000.14000

Summe: ca. 3.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die Mehreinnahmen wurden anhand der Hallensaison 2013/2014 und unter Beachtung der Erhöhung des Nutzerentgeltes  und der anteiligen Betriebskostenpauschale berechnet.


Personelle Auswirkungen:

 

keine