Betreff
Antrag auf Aussprache zum Stand der Schadensregulierung beim Radweg Burgk-Walsburg
Vorlage
AN/016/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die aufgetretenen Schäden  und festgestellten Baumängel am Radweg Burgk-Walsburg verlangen vom Landkreis dringend Maßnahmen zur Beseitigung derselben. Dabei ist es notwendig, Ursachen und Verantwortlichkeiten zu klären. Die bisher vom Landkreis unternommenen Aktivitäten bzw. Schritte waren dazu nur wenig oder nicht geeignet.

Zur Begründung dieser Feststellung dienen die Antworten des Landrates Fügmann vom 13.03.2015 auf die Anfragen vom 01.03.2015 zu TOP 9. der Tagesordnung für die 5. Sitzung des Kreistages am 16.03.2015 – Aussprache zum Radweg Burgk – Walsburg. Fragen und Antworten erhielten alle Mitglieder des Kreistages in Vorbereitung der 5. Sitzung des Kreistages am 16.03.2015.

 

Zu den Antworten auf die Fragen 1. und 2.:

Mängelrügen gegenüber der bauausführenden Firma und dem Planungsbüro sind die richtigen Schritte gewesen, aber nach unserem Kenntnisstand auch die letzten.

Wie kann es sein, dass dem Planer und Bauüberwacher und der ausführenden Firma die Beurteilung der Schadensursache überlassen wird? Weder der Planer noch der

bauausführende Betrieb würde ohne fachkundige Beurteilung der Schadensursache durch einen neutralen Gutachter ein Eigenverschulden eingestehen. Die neutrale Beurteilung hätte in diesem Fall sogar durch den für den Tiefbau zuständigen Fachdienst im Landratsamt erfolgen können.

Wir wollen Frau Beyer und Herrn Siegmund nicht allgemein Unkenntnis unterstellen, aber für die Begründung der hier zu beurteilenden Schadensursache sind beide wegen fehlender Kenntnisse aus dem Bereich Tiefbau nicht geeignet.

Folgerichtig wurden zum Erörterungstermin am 19.06.2013 durch Planer und bauausführende Firma keine Mängel erkannt, die diese selbst zu verantworten gehabt hätten.

Wie leicht doch Planungs- und Ausführungsmängel an dieser Baumaßnahme zu erkennen waren, belegt der Untersuchungsbericht des Bau- und Vergabeausschusses vom 14.05.2014. Kurioserweise wurde aber mit Auftrag Juli/August 2013 der Planer, der für die entstandenen Schäden mitverantwortlich ist, auch noch mit der Erarbeitung von Lösungen zur Schadensbeseitigung und mit Kostenschätzungen beauftragt und dafür wahrscheinlich auch noch honoriert.

Die meisten in der Antwort des Landrates angeführten Aktivitäten hätten sich bei einer fachtechnisch und juristisch korrekten Vorgehensweise erübrigt.

Erst auf mehrmaliges Drängen der UBV wurde begonnen, die wahren Sachverhalte der Schadensursache zu untersuchen.

Aber auch nach Vorlage des Prüfberichtes des Bau- und Vergabeausschusses und der Feststellung  gravierender Planungs- und Ausführungsfehler durch die geotechnische Stellungnahme der Dr. Fischer Ingenieur-GmbH vom 02.09.2014 wurden der Planer und der Baubetrieb nicht zur Mängelbeseitigung herangezogen.

Dass der Baubetrieb Insolvenzantrag gestellt hat, ist hierbei unerheblich, denn erstens hat der Baubetrieb eine Bürgschaft für Mängelansprüche gestellt, die es zu verwerten gibt, zweitens bleibt es dem Auftraggeber Saale-Orla-Kreis vorbehalten, gegen wen, Auftragnehmer oder Planer,  er seine Mängelansprüche richtet.

Sehr bedenklich und kaum zu glauben ist auch, die in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.02.2015 von Landrat und vom ersten Beigeordneten Herrn Hauck geäußerte Unkenntnis von der geotechnischen Stellungnahme der Dr. Fischer Ingenieur-GmbH vom 02.09.2014 (s. Sitzungsniederschrift).

Mit welcher Konsequenz die Kreisverwaltung die Aufklärung der Schäden am Radweg Burgk-Walsburg verfolgte belegt u. a., dass überhaupt erst auf intensives Drängen der UBV z.B. die Prüfung der Baumaßnahme und die Beauftragung zur unabhängigen geotechnischen Beurteilung der Schäden möglich wurde.

Selbst nachdem am 20.05.2014 der Auftrag zur geotechnischen Stellungnahme der Dr. Fischer Ingenieur-GmbH formell erteilt wurde, erfolgte am 27.06.2014 die Freigabe zur Ausführung mit dem Hinweis, erst noch die Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 27.08.2014 abzuwarten. In dieser wurde dann die Ortsbesichtigung zum 29.08.2014 vereinbart. Wer soll diese Verzögerung von mehr als 3 Monaten verstehen?

Die Veranlassung der beschränkten Ausschreibung zur Schadensbeseitigung ohne Sicherstellung der Finanzierung steht im Widerspruch zur Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises, zur Geschäftsordnung des Kreistages, zur Thüringer Kommunalordnung und zur Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung.

Die durch Gesetz, Satzung und Verordnungen vorgegebenen Verfahrensschritte bei Investitionen sollten doch auch durch die Verwaltung des Saale-Orla-Kreises eingehalten werden.

 

Zur Antwort auf die Frage 3.1.:

Die durch das Ingenieurbüro Gesellschaft für Geotechnik, Landschafts- und Umweltplanung mbH Jena durchgeführte Bodenuntersuchungen bezüglich der Schadensbehebung verdeutlichen sehr wohl die Ursachen des Schadenseintrittes.

Die Untersuchung auf einer Wegelänge von ca. 400 m zeigt deutlich, dass der vorhandene Baugrund für eine Überbauung ohne vorherige stabilisierende Maßnahmen ungeeignet ist. Die für die Überbauung ungeeigneten Schichten variieren in ihrer Mächtigkeit zwischen 0,6 m und 2,50 m. Somit liegt kein tragfähiger Baugrund im untersuchten Bereich vor.

Hinzu kommt noch eine fehlerhafte Planung. Für fachgerechte Bauausführung wäre der Abtrag oder Austausch dieser Schichten notwendig gewesen.

Ohne größere akademische Kenntnisse ist zu erkennen, dass somit Bauschäden vorprogrammiert waren und sind.

Das ganze Ausmaß dieser „Tragödie“ wird sich aber erst nach Baugrunderkundung des gesamten durch die Schleizer Straßen- und Tiefbaugesellschaft mbH gebauten Abschnittes darstellen lassen.

Die Planung dieses Bauabschnittes hätte niemals ohne Baugrunduntersuchung erfolgen dürfen. Diese war auch schon aufgrund der Topographie zwingend notwendig.

Bezieht man die jetzt im untersuchten Bauabschnitt vorgefundene Baugrundsituation auf den gesamten 1. Bauabschnitt, so kann man selbst mit nur geringen ingenieurtechnischen Kenntnissen zum Wegebau schlussfolgern, dass die von Landrat Roßner gewollte Trasse nur unter hohem finanziellen Aufwand realisierbar gewesen wäre und somit aus wirtschaftlichen Gründen ungeeignet ist.

Dies muss auch beim weiteren Vorgehen beachtet werden.

 

 

 

 

  Andreas Scheffczyk

  Fraktionsvorsitzender

 


Beschlussvorschlag:

 

Hiermit beantrage ich einen Tagesordnungspunkt auf Aussprache zum Stand der Schadensregulierung beim Radweg Burgk-Walsburg für die Sitzung des Kreistages des Saale- Orla- Kreises am 08.06.2015.