Sachverhalt:
Die aufgetretenen Schäden und festgestellten Baumängel am Radweg Burgk-Walsburg verlangen vom Landkreis
dringend Maßnahmen zur Beseitigung derselben. Dabei ist es notwendig, Ursachen
und Verantwortlichkeiten zu klären. Die bisher vom Landkreis unternommenen
Aktivitäten bzw. Schritte waren dazu nur wenig oder nicht geeignet.
Zur Begründung dieser Feststellung dienen die Antworten des Landrates
Fügmann vom 13.03.2015 auf die Anfragen vom 01.03.2015 zu TOP 9. der
Tagesordnung für die 5. Sitzung des Kreistages am 16.03.2015 – Aussprache zum
Radweg Burgk – Walsburg. Fragen und Antworten erhielten alle Mitglieder des
Kreistages in Vorbereitung der 5. Sitzung des Kreistages am 16.03.2015.
Zu den Antworten auf die
Fragen 1. und 2.:
Mängelrügen gegenüber der bauausführenden Firma und dem Planungsbüro
sind die richtigen Schritte gewesen, aber nach unserem Kenntnisstand auch die
letzten.
Wie kann es sein, dass dem Planer und Bauüberwacher und der ausführenden
Firma die Beurteilung der Schadensursache überlassen wird? Weder der Planer
noch der
bauausführende Betrieb würde ohne fachkundige Beurteilung der
Schadensursache durch einen neutralen Gutachter ein Eigenverschulden
eingestehen. Die neutrale Beurteilung hätte in diesem Fall sogar durch den für
den Tiefbau zuständigen Fachdienst im Landratsamt erfolgen können.
Wir wollen Frau Beyer und Herrn Siegmund nicht allgemein Unkenntnis
unterstellen, aber für die Begründung der hier zu beurteilenden Schadensursache
sind beide wegen fehlender Kenntnisse aus dem Bereich Tiefbau nicht geeignet.
Folgerichtig wurden zum Erörterungstermin am 19.06.2013 durch Planer und
bauausführende Firma keine Mängel erkannt, die diese selbst zu verantworten
gehabt hätten.
Wie leicht doch Planungs- und Ausführungsmängel an dieser Baumaßnahme zu
erkennen waren, belegt der Untersuchungsbericht des Bau- und Vergabeausschusses
vom 14.05.2014. Kurioserweise wurde aber mit Auftrag Juli/August 2013 der
Planer, der für die entstandenen Schäden mitverantwortlich ist, auch noch mit
der Erarbeitung von Lösungen zur Schadensbeseitigung und mit Kostenschätzungen
beauftragt und dafür wahrscheinlich auch noch honoriert.
Die meisten in der Antwort des Landrates angeführten Aktivitäten hätten
sich bei einer fachtechnisch und juristisch korrekten Vorgehensweise erübrigt.
Erst auf mehrmaliges Drängen der UBV wurde begonnen, die wahren
Sachverhalte der Schadensursache zu untersuchen.
Aber auch nach Vorlage des Prüfberichtes des Bau- und Vergabeausschusses
und der Feststellung gravierender
Planungs- und Ausführungsfehler durch die geotechnische Stellungnahme der Dr.
Fischer Ingenieur-GmbH vom 02.09.2014 wurden der Planer und der Baubetrieb
nicht zur Mängelbeseitigung herangezogen.
Dass der Baubetrieb Insolvenzantrag gestellt hat, ist hierbei
unerheblich, denn erstens hat der Baubetrieb eine Bürgschaft für
Mängelansprüche gestellt, die es zu verwerten gibt, zweitens bleibt es dem
Auftraggeber Saale-Orla-Kreis vorbehalten, gegen wen, Auftragnehmer oder
Planer, er seine Mängelansprüche
richtet.
Sehr bedenklich und kaum zu glauben ist auch, die in der Sitzung des
Kreisausschusses am 05.02.2015 von Landrat und vom ersten Beigeordneten Herrn
Hauck geäußerte Unkenntnis von der geotechnischen Stellungnahme der Dr. Fischer
Ingenieur-GmbH vom 02.09.2014 (s. Sitzungsniederschrift).
Mit welcher Konsequenz die Kreisverwaltung die Aufklärung der Schäden am
Radweg Burgk-Walsburg verfolgte belegt u. a., dass überhaupt erst auf
intensives Drängen der UBV z.B. die Prüfung der Baumaßnahme und die
Beauftragung zur unabhängigen geotechnischen Beurteilung der Schäden möglich
wurde.
Selbst nachdem am 20.05.2014 der Auftrag zur geotechnischen
Stellungnahme der Dr. Fischer Ingenieur-GmbH formell erteilt wurde, erfolgte am
27.06.2014 die Freigabe zur Ausführung mit dem Hinweis, erst noch die Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses am 27.08.2014 abzuwarten. In dieser wurde dann
die Ortsbesichtigung zum 29.08.2014 vereinbart. Wer soll diese Verzögerung von
mehr als 3 Monaten verstehen?
Die Veranlassung der beschränkten Ausschreibung zur Schadensbeseitigung
ohne Sicherstellung der Finanzierung steht im Widerspruch zur Hauptsatzung des
Saale-Orla-Kreises, zur Geschäftsordnung des Kreistages, zur Thüringer
Kommunalordnung und zur Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung.
Die durch Gesetz, Satzung und Verordnungen vorgegebenen Verfahrensschritte
bei Investitionen sollten doch auch durch die Verwaltung des Saale-Orla-Kreises
eingehalten werden.
Zur Antwort auf die Frage
3.1.:
Die durch das Ingenieurbüro Gesellschaft für Geotechnik, Landschafts-
und Umweltplanung mbH Jena durchgeführte Bodenuntersuchungen bezüglich der
Schadensbehebung verdeutlichen sehr wohl die Ursachen des Schadenseintrittes.
Die Untersuchung auf einer Wegelänge von ca. 400 m zeigt deutlich, dass
der vorhandene Baugrund für eine Überbauung ohne vorherige stabilisierende
Maßnahmen ungeeignet ist. Die für die Überbauung ungeeigneten Schichten
variieren in ihrer Mächtigkeit zwischen 0,6 m und 2,50 m. Somit liegt kein
tragfähiger Baugrund im untersuchten Bereich vor.
Hinzu kommt noch eine fehlerhafte Planung. Für fachgerechte
Bauausführung wäre der Abtrag oder Austausch dieser Schichten notwendig
gewesen.
Ohne größere akademische Kenntnisse ist zu erkennen, dass somit
Bauschäden vorprogrammiert waren und sind.
Das ganze Ausmaß dieser „Tragödie“ wird sich aber erst nach
Baugrunderkundung des gesamten durch die Schleizer Straßen- und
Tiefbaugesellschaft mbH gebauten Abschnittes darstellen lassen.
Die Planung dieses Bauabschnittes hätte niemals ohne
Baugrunduntersuchung erfolgen dürfen. Diese war auch schon aufgrund der Topographie
zwingend notwendig.
Bezieht man die
jetzt im untersuchten Bauabschnitt vorgefundene Baugrundsituation auf den
gesamten 1. Bauabschnitt, so kann man selbst mit nur geringen
ingenieurtechnischen Kenntnissen zum Wegebau schlussfolgern, dass die von
Landrat Roßner gewollte Trasse nur unter hohem finanziellen Aufwand
realisierbar gewesen wäre und somit aus wirtschaftlichen Gründen ungeeignet
ist.
Dies muss auch beim weiteren Vorgehen beachtet werden.
Andreas Scheffczyk
Fraktionsvorsitzender
Beschlussvorschlag:
Hiermit beantrage ich einen Tagesordnungspunkt auf Aussprache zum
Stand der Schadensregulierung beim
Radweg Burgk-Walsburg für die Sitzung des Kreistages des Saale- Orla-
Kreises am 08.06.2015.