Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Änderungsanträge
Vorlage
KT/009/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Im Rahmen der Umsetzung der Investitionsvorhaben können sich sowohl aus finanziellen als auch aus fachlichen Gründen Änderungen zu den ursprünglichen geplanten, beantragten bzw. bewilligten Maßnahmen ergeben. Die fachlichen Änderungen sind vor allem begründet durch bauliche Erfordernisse und Gegebenheiten, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhersehbar waren. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass zusätzliche Bauarbeiten an den betreffenden Objekten notwendig werden oder dass die Bauausführung von der ursprünglichen Bauplanung abweicht.


Die finanziellen Änderungen sind dagegen zumeist bedingt durch Abweichungen von den geplanten Kosten. Dabei kann es vor allem vorkommen, dass aufgrund der Auftrags- und Kostenentwicklung im Baugewerbe die Angebotspreise über der Kostenschätzung liegen oder die Ausschreibungen zu wesentlich höheren Ergebnissen führen als ursprünglich angenommen.


Entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), welche als Anlage zu den jeweiligen Zuwendungsbescheiden des ZuInvG mitgelten, ist der Landkreis verpflichtet, bestimmte Änderungen hinsichtlich des Originalantrages dem Landesverwaltungsamt unverzüglich anzuzeigen. Hierbei geht es insbesondere um die Änderungen der Kosten sowie der Finanzierung der Investitionsmaßnahmen. Durch das Thüringer Innenministerium wurde zudem mitgeteilt, dass bei einer Verschiebung der Kosten von bewilligten Einzelmaßnahmen der Kommunen die Mehrkosten nur nach vorheriger Änderung der Bewilligungsbescheide durch Finanzhilfemittel anteilig finanziert werden können. Das Gleiche gilt für inhaltliche bzw. fachtechnische Unterschiede bezüglich des Antrages. Da die dazu notwendigen Änderungsanträge regelmäßig von der den ursprünglichen Anträgen zugrunde liegenden Beschlussfassung des Kreistages abweichen, ist grundsätzlich eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Nach §§ 107 Abs. 3 Satz 1 besteht jedoch die Möglichkeit, dem Landrat die Entscheidungszuständigkeit hierfür zu übertragen.


Da bereits am 31.08.2009 die Antragsfrist für die Maßnahmen des Konjunkturpaketes endete und demzufolge auch die noch nicht untersetzten Mittel bis zu diesem Zeitpunkt beantragt werden mussten, war es zur Fristwahrung erforderlich, schon vorab entsprechende Anträge an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen. Dies betraf insbesondere die von kreisangehörigen Kommunen durch Vereinbarung an den Landkreis übertragenen Mittel, welche zur Deckung der Mehrkosten der kreiseigenen Investitionsvorhaben in den betreffenden Städten und Gemeinden eingesetzt wurden. So sind beispielsweise die Fördermittel, die von den Gemeinden Knau, Bucha und Dreba an den Saale-Orla-Kreis übertragen wurden, zur Finanzierung der gestiegenen Investitionskosten in der Schulsporthalle Knau genutzt worden. Ein ähnlicher Fall liegt in der Grundschule Ruppersdorf vor. Auch hier wurde der erhöhte Mittelbedarf durch eine Mittelübertragung von der Gemeinde Remptendorf abgedeckt und in Form einer Änderung des schon vorliegenden Bewilligungsbescheides für diese Maßnahme gegenüber dem LVA geltend gemacht. Die entsprechenden Änderungsanträge wurden insofern bereits Ende August 2009 im Thüringer Landesverwaltungsamt vorbehaltlich der nunmehr noch erforderlichen Zustimmung des Kreistages eingereicht.


Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Konjunkturpakets werden gegebenenfalls auch bei anderen kreislichen Investitionsvorhaben aus fachtechnischen wie finanziellen Gründen Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich sein. Sofern es sich dabei um Abweichungen handelt, die zu Mehrkosten für die Einzelmaßnahme führen, ist eine Finanzierung über zusätzliche Fördermittel allerdings nicht mehr möglich, da die Antragsfrist bereits am 31.08.2009 endete und weitere Konjunkturpaketmittel seitens des Bundes auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Mittel, die von kreisangehörigen Kommunen nicht rechtzeitig in Anspruch genommen wurden und demzufolge nun automatisch an den Landkreis fallen. Diese können durch den Saale-Orla-Kreis noch bis zum 31.10.2009 beantragt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand belaufen sich diese Mittelrückflüsse auf etwa je 3.000 € im Infrastruktur- sowie im Bildungsbereich. Infolgedessen müssen Überschreitungen der Ausgabenansätze von Einzelmaßnahmen künftig durch entsprechende Einsparungen bei anderen geförderten Investitionen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ausgeglichen werden. Der zu fassende Beschluss des Kreistages bezieht sich deshalb auch auf diesbezügliche Entscheidungen, die unter Umständen eine Kostenverschiebung bzw. eine Änderung der Maßnahmenfinanzierung zur Folge haben.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag beschließt:


Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, in eigener Zuständigkeit Änderungsanträge im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes vorzunehmen und bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung einzureichen. Das Erfordernis zur Änderung bereits bewilligter Maßnahmen kann insbesondere aufgrund fachlich-technischer Bedingungen sowie aus finanziellen Gründen gegeben sein. Die Ermächtigung bezieht sich deshalb sowohl auf notwendige inhaltliche Änderungen des Antrages als auch auf Änderungen bezüglich der festgelegten Prioritätensetzung für die Investitionsmaßnahmen des Konjunkturpakets sowie auf eine mögliche Änderung der Kosten und damit der Finanzierung der betreffenden Maßnahmen. Neben den Änderungsanträgen betrifft die Ermächtigung ebenfalls schon beantragte Investitionsvorhaben bzw. gestellte Erstanträge, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegebenenfalls noch überarbeitet, korrigiert bzw. ergänzt werden müssen. Der Landrat wird in diesem Zusammenhang auch ermächtigt, die Beantragung von Investitionsmaßnahmen des Konjunkturpaketes II in Abweichung der bereits bestehenden Prioritätenlisten vorzunehmen. Für den Fall, dass Finanzhilfen des Zukunftsinvestitionsgesetzes übrig bleiben bzw. aufgrund der Nichtausschöpfung durch die kreisangehörigen Kommunen automatisch an den Saale-Orla-Kreis fallen, wird der Landrat ermächtigt, diese Mittel in eigener Zuständigkeit zu untersetzen und zu beantragen. In diesen Fällen handelt es sich um laufende Angelegenheiten der Verwaltung im Sinne des § 107 Abs. 2 ThürKO.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind insbesondere abhängig von den Ausschreibungsergebnissen, Angebotspreisen, Kostenentwicklungen, Mittelrückflüssen sowie den tatsächlich erforderlichen Bauleistungen und Zusatzmaßnahmen bezüglich der mit Mitteln des Konjunkturpaketes geförderten Investitionsvorhaben und können daher gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden.


Personelle Auswirkungen:


Keine.