Betreff
Vierte Änderung der Richtlinie für die Sportförderung im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
KT/025/2015
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die Notwendigkeit zur Änderung der Sportförderrichtlinie ergibt sich aus der internen Arbeitsorganisation. Die Änderungen beziehen sich dabei hauptsächlich auf inhaltliche Regelungen. Es werden größtenteils lediglich die Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Vergabe der Sportfördermittel geändert. Konkret betrifft dies in Teil A die Punkte 1. c) und d), 2., 5., 6. und 8. sowie in Teil B die Punkte 1. und 5. der Richtlinie.

In der bisher geltenden Fassung der Sportförderrichtlinie war der Saale-Orla-Kreissportbund eigenverantwortlich für die Bearbeitung sämtlicher Förderanträge sowie die Gewährung der Mittel an Sportvereine und –verbände zuständig. Nunmehr sollen Teilbereiche der Sportförderung wieder unmittelbar in der Verwaltung bearbeitet werden. Die Anträge auf Förderung von Sportveranstaltungen mit besonderer sportlicher Bedeutung sollen deshalb direkt an das Büro des Landrates gerichtet werden. Durch das Büro des Landrates erfolgen dann die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen für die Fördermaßnahmen. Die beratende Funktion obliegt weiterhin dem Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport des Kreistages des Saale-Orla-Kreises.

Die neue Richtlinie sieht keine Förderung der sportlichen Jugendarbeit mehr vor. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Kreissportbundes, Herr R. W. Herrmann ist ein Wegfall dieser Fördermöglichkeit aufgrund der sehr geringen Antragslage möglich. Die bisherigen finanziellen Mittel aus diesem Bereich (ca. 2.000 Euro in 2014) werden den Kreisjugendspielen, dem erhöhten Etappenortbeitrag der Thüringer Radrundfahrt (um ca. 500 Euro) und der Sachkostenpauschale des Kreissportbundes zur Verfügung gestellt.

Anträge auf Förderung von Ehrungen werden ebenfalls komplett aus der Sportförderrichtlinie herausgelöst und erfolgen über die zur Verfügung stehenden Ehrenamtsfördermittel, welche ebenfalls durch das Büro des Landrates bearbeitet werden. Daraus resultierend stehen weitere Mittel in Höhe von  ca. 1.100 Euro der Sportförderung für die Kreisjugendspiele zur Verfügung.

Durch die Bündelung von Aufgaben bezüglich der Fördermittelbearbeitung und der Erstellung der Verwendungsnachweise im Büro des Landrates soll die Arbeitseffektivität erhöht und zugleich einer möglichen Doppelförderung vorgebeugt werden. Inhaltlich gibt es zwischen den Bereichen Sportförderung und Ehrenamtsförderung Überschneidungen, die bei einer Aufgabenerfüllung durch nur noch eine Organisationseinheit künftig vermieden werden können. Eine Mehrfachbeantragung von Zuwendungen für das gleiche Vorhaben kann sofort identifiziert und verhindert werden. Darüber hinaus entstehen weniger Informationsverluste und bessere Koordinierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Abarbeitung der Fördermittelanträge. Nicht zuletzt wird eine zielgenauere Verteilung der insgesamt rückläufigen Fördermittel erreicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschießt die Vierte Änderung der Richtlinie für die Sportförderung im Saale-Orla-Kreis in der als Anlage beigefügten Fassung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die Haushaltsstelle 1.55000.71800 umfasst im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag von 48.100,00 Euro. Die Haushaltsmittel dienen der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises nach ThürSportFG und ThürKO. Der Planansatz hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verringert.

Gemäß Pkt. 1 c) der Sportförderrichtlinie sollen die bestätigten Sportfördermittel vier Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung an den Saale-Orla-Kreissportbund zur Verwendung, gemäß dieser Richtlinie, überwiesen werden. Sofern der Kreistag die vorgesehenen Änderungen der Sportförderrichtlinie beschließt, wird zeitnah eine neue Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung der Sportfördermittel zwischen dem Saale-Orla-Kreis und dem Saale-Orla-Kreissportbund abgeschlossen. Die bislang gültige Verwaltungsvereinbarung wurde zu diesem Zweck fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt.

Von den, an den Kreissportbund ausgezahlten Mitteln werden die Übungsleiterpauschalen und langlebigen Sportgeräte gefördert. Die Sachkostenpauschale zur Deckung der anfallenden Kosten und Aufwendungen des Kreissportbundes werden auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 3.000 Euro festgelegt.

 


Personelle Auswirkungen:

 

Die Änderung der Zuständigkeiten hat keine personellen Auswirkungen und betrifft lediglich die organisatorischen Abläufe. Durch die Aufgabenbündelung im Büro des Landrates wird mit einer Effizienzsteigerung gerechnet, die sich positiv auf den erwarteten Arbeitsaufwand auswirkt. Deshalb kommt es infolge der Änderung der Sportförderrichtlinie weder zu einer Stundenerhöhung noch zur Schaffung zusätzlicher Stellen.