Betreff
Aufhebung des Beschlusses des Kreisausschusses Nr. 5-4/2015 vom 05.02.2015
Vorlage
KA/007/2015
Art
Beschlussvorlage Kreisausschuss

Sachverhalt:

 

Der aufzuhebende Beschluss betraf eine Ausgabe in Höhe von 100.000,00 Euro zur Beseitigung von Starkregenschäden am Radweg Burgk – Walsburg. Die Verwaltung vertrat u.a. die Auffassung, dass es sich bei dieser Ausgabe um eine sogenannten „überplanmäßige Ausgabe“ handelt, für deren Bewilligung der Kreisausschuss gemäß § 17 Abs. 1 Punkt 5 der Geschäftsordnung des Kreistages zuständig gewesen wäre. Schon während der Beratung des Ausschusses am 05.02.2015 wurde die Richtigkeit dieser Auffassung durch Herrn Scheffczyk, Mitglied des Kreisausschusses angezweifelt. Nach erfolgter Beschlussfassung  – der Vorschlag der Verwaltung erhielt mehrheitlich Zustimmung – erhob Herr Scheffczyk Dienstaufsichtsbeschwerde zum Thüringer Landesverwaltungsamt und bat um Überprüfung der Rechtmäßigkeit des gefassten Beschlusses.

Mit Schreiben vom 09.03.2015 gab das Thüringer Landesverwaltungsamt in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde das Ergebnis der vorgenommenen Prüfung bekannt. Es könne sich bei der geplanten Ausgabe nicht um eine „überplanmäßige Ausgabe“ handeln, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 05.02.2015 noch keine wirksame Haushaltssatzung vorlag und außerdem im Haushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für den konkreten Ausgabenzweck keine Haushaltsstelle vorhanden sei.

Bereits in seiner Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde kündigte der Saale-Orla-Kreis aus anderen Gründen die beabsichtigte Aufhebung des Kreisausschussbeschlusses vom 05.02.2015 an.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreisausschuss hebt seinen Beschluss Nr. 5-4/2015 vom 05. Februar 2015 ersatzlos auf.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die für die Maßnahme vorgesehenen Mittel können wieder - wie ursprünglich geplant - im Straßenbau eingesetzt werden.

 


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.