Sachverhalt:
Am 10.07.2012 traten neue Entgeltregelungen über die Benutzung der Räumlichkeiten und Anlagen des Museums Schloß Burgk in Kraft. Zwei Jahre Praxis haben gezeigt, dass verschiedene Formulierungen konkretisiert, Passagen gestrichen, neue hinzugefügt und verschiedentlich die Höhe des Entgeltes überarbeitet werden sollte.
In der Anlage 2 sind die derzeitigen Regelungen sowie die Neuregelungen gegenübergestellt. Alle Änderungen sind farblich hervorgehoben und kurz erläutert.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Entgeltordnung über die Benutzung der Räumlichkeiten und Anlagen des Museums Schloß Burgk in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Da die neue Entgeltordnung keine direkte Preiserhöhung - z.B. der
Eintrittspreise - beinhaltet, kann über die Höhe der Mehreinnahmen derzeit
keine Prognose gemacht werden.
Durch das zusätzliche Angebot an Räumlichkeiten, die
künftig für Hochzeiten, Feierlichkeiten, Seminare, Weiterbildungen etc.
gemietet werden können (Kutscherstuben, Kleiner Saal, Musiksalon) wie auch die
Erhebung von Entgelt für Räume, die bisher kostenfrei genutzt werden konnten
(Innenhof, Sophienpark, Zwinger, Backhaus), können Mehreinnahmen erzielt
werden, ebenso durch das Angebot von Sonderführungen und Entgelterhebung für
die Nutzung der museumseigenen Instrumente.
Nach Abschluss der Bauarbeiten bzw. wenn Schloßkapelle
und Rittersaal wieder uneingeschränkte nutzbar sind, können nicht nur
Einnahmeeinbußen wieder aufgehoben werden, sondern durch die entgeltpflichtige
Teilnahme von Einzelbesuchern an für Reisegruppen organisierte Orgelvorspiele
Mehreinnahmen erzielt werden.
Museumspädagogische Programme werden nicht in erster
Linie gewinnorientiert angeboten. Hier wird Kostendeckung angestrebt.
Personelle Auswirkungen:
keine