Betreff
Antrag bzgl. Richtlinie für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
AN/013/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Richtlinie für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII im Saale-Orla-Kreis wurde im Januar 2015 geändert. Die praktische Anwendung der Einzelvorschriften vor allem im selbstgenutzten Eigenheim ist sehr umständlich und ermöglicht weder den Sachbearbeitern noch dem auf diese Leistungen angewiesenen Menschen eine schnelle und eindeutige Bewertung der tatsächlichen Kosten und den zu ermittelnden Bedarf. In der Praxis entstehen Bedarfslücken, die von den Betroffenen nicht verursacht und nicht zu verantworten und auch nicht hinzunehmen sind.

Die angestrebte Änderung würde Verwaltungshandeln vereinfachen und die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung auch im selbstgenutzten Wohneigentum für die Betroffenen sichern.

 

Gemäß §§ 14, 15 SGB I (Beratungs- und Auskunftspflichten) hat jeder einen Anspruch gegenüber den zuständigen Ämtern und Behörden auf Beratung über die sich aus den Sozialgesetzbüchern ergebenden Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten müssen für den Einzelnen öffentlich zugänglich sein. Die Richtlinie für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII ist sehr umfangreich und erläutert genau den Werdegang zur Berechnung der Bedarfslage für den Einzelfall. Um ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen, ist diese Richtlinie für alle im ganzen Wortlaut zugänglich zu machen. Auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises ist lediglich die Tabelle der Angemessenheitsgrenzen mit den Vergleichsräumen zu finden. Dies ist ungenügend, weil sich der Bedarf nicht nur an den Angemessenheitsgrenzen festmacht. Im Einzelfall bleibt das Verwaltungshandeln nicht nachvollziehbar und nicht transparent.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

  1. Der Kreistag empfiehlt dem Landrat die Änderung der Richtlinie für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII im Saale-Orla-Kreis in folgendem Punkt:

 

  • Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung im selbstgenutzten Eigenheim werden bei Antragstellung mit einem Anteil von 12 auf die jeweiligen Monate aufgeteilt und monatlich ausgezahlt.
  • Die Vorlage der notwenigen Nachweise erfolgt zum Ablauf des Bewilligungszeitraums, wenigstens einmal im Jahr.
  • Das Jobcenter gibt mit Antragstellung ausführliche Hinweise, welche Positionen zu den tatsächlichen Kosten der Unterkunft gehören.

 

  1. Der Kreistag beschließt, die Richtlinie für Unterkunft und Heizung in ihrem tatsächlichen Wortlaut auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises und im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises zu veröffentliche.