Betreff
Beschluss zur weiteren Vorbereitung und Durchführung des Ersatzneubaus der Brücke über die Orla bei Schweinitz im Zuge der Kreisstraße K 509
Vorlage
BVA/011/2015
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

Die Brücke wurde durch das Hochwasser im Frühjahr 2013 beschädigt und konnte nur durch eine sofortige Notsicherungsmaßnahme weiterhin genutzt werden.

Der Ersatzneubau der Brücke wurde am 26.03.2014 zur Förderung nach der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr über die Gewährung von staatlichen Zuwendungen aus dem Aushilfsfonds des Bundes und der Länder für ein „Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge des Hochwassers vom 18.05. bis zum 04.06.2013 in Thüringen“, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger, Sonderdruck Nr. 4/2013, beantragt.

Mit Zuwendungsbescheid vom 27.11.2014 wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 294.167,65 € genehmigt.

Gemäß Zuwendungsbescheid endet der Bewilligungszeitraum am 31.12.2015.

Das BV muss somit 2015 realisiert und abgerechnet werden.

Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zu lassen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Ersatzneubau der Brücke über die Orla bei Schweinitz im Zuge der Kreisstraße K 509“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.65006.94010

Summe: 304.000 €

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Entsprechend § 17 ThürGemHV gelten die entstehenden Mehrausgaben nicht als überplanmäßige Ausgaben.


Personelle Auswirkungen:

 

Keine