Sachverhalt:
Der Landkreis beabsichtigt die Instandsetzung der Wisentabrücke an der Ottenmühle im Zuge der K 308 durch einen Teilersatzneubau. Das Bauwerk führt die K 308 über die Wisenta und verbindet die Ortsteile Willersdorf und Rothenacker der Stadt Tanna.
Bei den 2013 durchgeführten Instandsetzungsarbeiten wurde festgestellt, dass die Gründung des Bauwerksteils, der erhalten bleiben sollte, nicht tragfähig bzw. nicht vorhanden ist. Dadurch kann eine Instandsetzung des 2. Bauabschnittes nicht erfolgen. Es wird ein Teilersatzneubau mit neuer Gründung erforderlich.
Auf einer Länge von ca. 100 m nordwestlich der Wisenta wird in die Straße ein Regenwasserkanal DN 250 verlegt und in die Wisenta stromabwärts des Brückenbauwerks eingeleitet. Ziel der Baumaßnahme ist die separate Ableitung des Oberflächenwassers der Straße, getrennt von der Gebäudeentwässerung.
Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zulassen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Teilersatzneubau der Wisentabrücke bei Ottenmühle im Zuge der Kreisstraße K 308“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).
Personelle Auswirkungen:
Keine