Betreff
Gleichstellungsplan des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis
Vorlage
IV/002/2015
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Thüringer Gleichstellungsgesetz erstellt jede personalführende Dienststelle mit mindestens 50 Bediensteten unter frühzeitiger Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für jeweils sechs Jahre einen Gleichstellungsplan. Er ist nach drei Jahren anhand der Statistik nach § 5 Abs. 1 der aktuellen Entwicklung anzupassen.
Gemäß § 4 Abs. 1 Punkt 3 ist der Gleichstellungsplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen.
Personelle Auswirkungen:
keine