Sachverhalt:
Seit Anfang 2014 ist das alte Hortgebäude (Bau Anfang 1950) aus baulichen und hygienischen Gründen nicht mehr nutzbar. Damit sind mehrere Horträume und die Speiseausgabe weggefallen. Eine vorübergehende Lösung wurde durch Aufstellung von Containern auf dem Parkplatz geschaffen.
Mit Kreistagsbeschluss KT/004/2014 vom 29.09.2014 wurde der Bau eines Hortgebäudes beschlossen.
Mit der Planung (vorerst LP 1 und 2) wurde das IB Peter Scharch aus Schleiz beauftragt.
Nach Vorplanungen wird ein Erweiterungsbau an der Südseite des bestehenden Grundschulgebäudes bevorzugt.
Mit Schreiben vom 28.01.2015 stimmt die Schulkonferenz dieser Planungsgrundlage einstimmig zu.
Mit diesem Erweiterungsbau werden die Raumbedingungen für die Umsetzung des Konzepts einer Ganztagsschule verbessert (Doppelnutzung der Räume für Unterricht und Nachmittagsbetreuung mit entsprechenden Angeboten sowie Differenzierungsräume, Raum für Speiseneinnahme und für Veranstaltungen und Frühhort). Außerdem sind die erforderlichen Hauanschlüsse für Heizung, Elektro, Wasser/Abwasser schon vorhanden.
Die Kostenschätzung nach DIN 276 KG 100-700 beläuft sich auf ca. 650.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und
Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs.4 Satz 3 GemHV genannten und vorgelegten
Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt auf dieser Grundlage die Baumaßnahme – Schulerweiterungsbau (Hort) an der
Staatlichen Grundschule – sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§ 10
Abs.4 Satz 3 Gem HV).“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
||
Deckungsvorschläge: |
||
Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
|
||
|
||
|
Bemerkungen:
Laut Kostenschätzung setzt sich der
Betrag von 650.000,00 € wie folgt zusammen:
- 250.000,00
€ HH 2015
- 50.000,00 € ÜPL Baumaßnahme Gymnasium
Schleiz
- 350.000,00 € VE 2016
Personelle Auswirkungen:
keine