Sachverhalt:
Der
Landkreis hat eine gut funktionierende Kreisverwaltung, so dass die
Dienstgeschäfte, wenn der Landrat verhindert ist, auch von einem ehrenamtlichen
Beigeordneten wahrgenommen werden können.
Die
derzeitig geplanten Ausgaben für den 1. Beigeordneten im Jahr 2015 sind mit
89.750 € + 33.000 € = 122.750 € pro
Jahr ausgewiesen (s. Haushaltsplan Seite 94).
So könnten
in sechs Jahren (Legislaturperiode des hauptamtlichen Beigeordneten) 736.500 € eingespart werden.
Die
vorgeschlagenen Änderungen der Beträge für die Aufwandsentschädigung der
Beigeordneten richten sich nach der Thüringer Verordnung über die
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
(ThürAufEVO) und orientieren sich an der Einwohnerzahl des Landkreises.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
1. Der § 9 der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises vom 5. Oktober 2004 in der Fassung
der Fünften Änderung vom 9. Januar 2014 erhält folgende neue Fassung:
„§ 9
Beigeordnete
(1) Der Saale-Orla-Kreis hat drei ehrenamtliche
Beigeordnete.
(2) Der Landrat wird im Fall seiner Verhinderung
durch den ersten ehrenamtlichen
Beigeordneten
und, wenn dieser verhindert ist, durch die anderen Beigeordneten in
nachstehender Reihenfolge:
-
zweiter ehrenamtlicher Beigeordneter
-
dritter ehrenamtlicher Beigeordneter
vertreten.“
2. Im § 6 der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises vom 5. Oktober 2004 in der Fassung
der Fünften Änderung vom 9. Januar 2014 erhalten die Absätze c) und d) folgende
neue Fassungen:
„c) an die/den erste(n) ehrenamtliche(n)
Beigeordnete(n) ein Betrag in Höhe von
530,00
€,
d) an
die/den zweite(n) und dritte(n) ehrenamtliche(n) Beigeordnete(n) ein Betrag in
Höhe von 260,00 €“.
Anlagen:
Auszüge aus der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises und der Thüringer Verordnung
über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf
Zeit (ThürAufEVO)