Betreff
Fortschreibung des Jugendförderplanes für 2015 bis 2019
Vorlage
KT/009/2014
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Dies ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.

 

Der Bedarf an Jugendhilfeleistungen ist für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Demnach erstellt der örtliche Träger der Jugendhilfe einen Jugendförderplan, als Teilfachplan der Jugendhilfeplanung. In diesem sind das Maßnahmespektrum der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes, die dazu notwendigen jährlichen Ausgaben und die personelle Planung aufzunehmen.

 

Das Abstimmungsverfahren für die Fortschreibung des Jugendförderplanes 2015 bis 2019 erfolgte in Arbeitsberatungen gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe.

 

Zur Jugendhilfeausschusssitzung am 16.10.2014 wurde der vorliegende Jugendförderplan für 2015 bis 2019 nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich zur Beschlussempfehlung an den Kreistag weitergeleitet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den fortgeschriebenen Jugendförderplan des Saale-Orla-Kreises für 2015 bis 2019.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

DK 4410

746.400,00

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

keine

 

 


Personelle Auswirkungen:

 

keine