Sachverhalt:
Die für den Hortbetrieb genutzte Immobilie in der Schleizer Böttgerstraße befindet sich bereits seit einigen Jahren baulich in einem sehr schlechten Zustand. Im Mai d. J. musste aufgrund von aufgetretenem Schädlingsbefall der Hortbetrieb komplett und unverzüglich eingestellt werden.
Trotz der umgehend eingeleiteten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma war und ist auch perspektivisch die Wiederaufnahme der Nutzung als Hortgebäude auszuschließen. Für die Gewährleistung des Hortbetriebes und der Essensversorgung der Schüler wurde kurzfristig eine Containerlösung in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes gefunden. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine Übergangslösung.
Die Sanierung des alten Hortgebäudes scheidet aufgrund der vorhandenen schlechten Bausubstanz und damit aus wirtschaftlichen Gründen aus. Das Gebäude soll noch in diesem Jahr, auch um erneuten Schädlingsbefall vorzubeugen, abgerissen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben dafür wurden durch den Kreisausschuss bewilligt.
Verschiedene Varianten des Neubaus, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes, wurden durch die Kreisverwaltung erarbeitet und werden noch im September der Schulkonferenz der Grundschule vorgestellt. In diesem HH-Jahr stehen für den Beginn der Planung 10.000,- € zur Verfügung. Die zu erwartenden Baukosten werden sich aufgrund aktueller kreislicher Baumaßnahmen (Hort Neunhofen), auf ca. 550.000,- € belaufen.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Bau eines Hortgebäudes für die Grundschule in Schleiz (Grundsatzbeschluss).“
Personelle Auswirkungen:
Keine.