Sachverhalt:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Dies ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.
Der Bedarf an Jugendhilfeleistungen ist für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Demnach erstellt der örtliche Träger der Jugendhilfe einen Jugendförderplan, als Teilfachplan der Jugendhilfeplanung. In diesem sind das Maßnahmespektrum der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes, die dazu notwendigen jährlichen Ausgaben und die personelle Planung aufzunehmen.
Das Abstimmungsverfahren für die Fortschreibung des Jugendförderplanes 2015 bis 2019 erfolgte in Arbeitsberatungen gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag die Fortschreibung des Jugendförderplanes für 2015 bis 2019 in der beiliegenden Fassung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
DK 4410 |
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Bemerkungen:
keine
Personelle Auswirkungen:
keine