Betreff
Antrag bzgl. Richtlinie für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
AN/004/2014
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Kreistag beschließt eine Richtlinie zur Anwendung der Bewertung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in Landratsamt und den Jobcenter im Landkreis, um an Bezieher von Grundsicherung und Leistungen zum Lebensunterhalt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft auszahlen zu können.

Die im Februar 2011 beschlossene Richtlinie hat kein schlüssiges Konzept und entspricht deshalb nicht den Anforderungen des Gesetzgebers zu den o.g. Gesetzen.

Um dem allgemeinen Gleichheitsgebot „vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich“ Art….GG gerecht zu werden, ist es notwendig eine rechtssichere Richtlinie bei den Kosten der Unterkunft anzuwenden. Viele Bescheide zu den Wohnkosten der Jobcenter und des Landkreises werden angefochten und bekommen über den Rechtsweg (Klage vorm Sozialgericht) recht. In den Urteilen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung, wird regelmäßig auf das fehlende Konzept der Richtlinie verwiesen und die Werte der Wohngeldtabelle des Saale-Orla-Kreises in Verbindung der Bundesheizkostenrichtlinie zur Berechnung und Auszahlung gebracht.

Mit der Änderung der Richtlinie wird im Saale-Orla-Kreis gleiches Recht für gleiche Sachverhalt, unabhängig der Beschreitung des Rechtsweges garantiert, die Bewertung der rechtskonformen Obergrenze mit der Bruttowarmmiete vereinfacht und Folgekosten für verlorengegangene Klagen des Jobcenters gespart.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag beschließt, zur Anwendung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII die Werte der Wohngeldtabelle des Saale-Orla-Kreises auszusetzen und für die Heizkosten die Bundesheizkostenrichtlinie anzuwenden.

Die Werte für angemessenen Wohnraum nach SGB II und SGB XII in der Richtlinie vom Februar 2011 veröffentlicht werden ausgesetzt.

Zur Bewertung der Angemessenheit eines Wohnungsangebotes gilt die Grenze der Bruttowarmmiete.“