Sachverhalt:
Die bauliche, bereits in einem sehr schlechten Zustand befindliche Immobilie musste im Mai dieses Jahres aufgrund von aufgetretenem Schädlingsbefall geschlossen werden. Trotz der umgehend eingeleiteten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma ist eine Wiederaufnahme der Nutzung als Hortgebäude auszuschließen.
Der Hortbetrieb sowie die Essensversorgung der Grundschüler erfolgt derzeit in Containern, die in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes aufgestellt wurden. Perspektivisch soll diese Übergangslösung durch einen Erweiterungsbau abgelöst werden. Derzeit werden durch Machbarkeitsstudien verschiedene Varianten dazu geprüft.
Mit dem Bau kann, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages und der Klärung der Finanzierung, frühestens 2015 begonnen werden.
Eine Sanierung des alten Hortgebäudes scheidet aus wirtschaftlichen, aber auch schulorganisatorischen Gründen aus, so dass der vorgeschlagene Abriss ohne Alternative ist.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreisausschuss beschließt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 35.000,00 € zum Abriss des leerstehenden ehemaligen Hortgebäudes der Grundschule Schleiz.“
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen:
Die Deckung soll über Minderausgaben bei der Beschaffung von
Feuerwehrfahrzeugen erfolgen.
Personelle Auswirkungen:
keine