Betreff
Antrag bzgl. Bürgerfragestunde des Kreistages
Vorlage
AN/003/2014
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Durch diese Regelung wird den Bürgern des Kreises, Einrichtungen, Vereinen und Unternehmen die Möglichkeit gegeben, zu ihren Angelegenheiten Frage mit maximal 2 Minuten an Kreistagsmitglieder und den Landrat zu stellen.

 

Dadurch kann eine größere Transparenz der im Kreistag behandelten Gegenstände erreicht werden und gleichzeitig der Kontakt mit den Betroffenen hergestellt werden.

Können in der jeweiligen Sitzung die Antworten nicht sofort gegeben werden, so sind die Antworten schriftlich dem Bürger mitzuteilen und im Ratsinformationssystem einzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Zu jeder öffentlichen Sitzung des Kreistages wird eine Bürgerfragestunde am Ende des öffentlichen Teils durchgeführt.“