Betreff
Vereinbarung über den Betreuungsauftrag - Wohnheim Staatliches Berufsbildungszentrum des Saale-Orla-Kreises, in Trägerschaft der Volkssolidarität Pößneck e.V.
Vorlage
KT/207/2014
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 24. Februar 2003 (Nr. 384-28/2003) hat der Landkreis den Betreuungsauftrag für Auszubildende im Wohnheim des Staatlichen Berufsbildungszentrums des Saale-Orla-Kreises in Pößneck, Carl-Gustav-Vogel-Straße 9 (Flurstück Nr. 1241/118) auf die Volkssolidarität übertragen. Dieser Vertrag wurde zum Ablauf des Schuljahres 2012/2013 seitens des Landkreises gekündigt. Eine neue vertragliche Regelung ist daher zur Aufrechterhaltung des Internatsbetriebes zu treffen.

Gründe für die Kündigung sind insbesondere die Neugestaltung des Standortes des Staatlichen Berufsbildungszentrums Saale-Orla-Kreis in Pößneck, die Neugestaltung und Erweiterung des Wohnheimes und eine Neuregelung hinsichtlich des durch den Landkreis zu zahlenden Finanzausgleichs.

Die vorliegende Vereinbarung über den Betreuungsauftrag trifft keine Regelungen zur Betriebskostenabrechnung. Diese wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

 

Auf Grund des großen Einzugsbereiches der Schule stellt das Internat einen wichtigen Standortvorteil für den Berufsschulstandort dar, da ein Großteil der Schüler auf eine Unterbringung angewiesen ist.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Vereinbarung über den Betreuungsauftrag – Wohnheim Staatliches Berufsbildungszentrum des Saale-Orla-Kreises, in Trägerschaft der Volkssolidarität Pößneck e.V. in der als Anlage beigefügten Fassung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.2400.71801

Summe: 147000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Auf Grund des Neuabschlusses der vorliegenden Vereinbarung reduziert sich der Finanzausgleich des Landkreises von 196.000,- € p.a. auf 147.000,-€ p.a.


Personelle Auswirkungen:

 

keine