Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis
Vorlage
KT/205/2014
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Im Saale- Orla-Kreis wurde nach  §§ 10, 10a Thüringer Kindertagesstättengesetz (ThürKitaG) sowie § 2 Absatz 2 der Thüringer Kindertagesstättenverordnung (Thür KitaVO) im Dezember 2012 die Kreiselternvertretung gegründet und ist im selben Jahr noch der Thüringer Landeselternvertretung TLEV beigetreten.

Seitdem arbeiten das Gremium und vor allem die im Jahresrhythmus neu gewählten Sprecher bzw. stellvertretenden Sprecher aktiv im Auftrag der städtischen Elternvertretungen und Elternvertretungen der Einrichtungen in Kindertagesstättenangelegenheiten.

 

Die Kreiselternvertretung für Kindertagesstätten im Saale-Orla-Kreis hat in ihrer Sitzung am 18. Februar 2014 nach längerem Diskussionsprozess beschlossen, einen Antrag auf Aufnahme des Kreiselternsprechers als ständiges, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des SOK zu stellen.

Die Kreiselternvertretung begründet dies mit dem Mitwirkungsbedarf in „Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrechten in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung betreffend die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern bis 10 Jahre in Kindertageseinrichtungen“ gemäß § 2 Absatz 4 ThürKitaVO.

 

Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen (Besonderheit der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes nach § 70 SGB VIII).

Es wurde zuletzt im Jahr 2006 durch Beschluss des zuständigen Kreistages des SOK (§ 98 Absatz 1 ThürKO i.V.m. §§ 69 ff. SGB VIII und §§ 2 ff. Thür KJHAG) die Neufassung der Satzung des Jugendamtes des SOK erlassen, die als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Im § 5 Absatz 1 u 2 Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG) werden zur Regelung der Zugehörigkeit von beratenden Mitgliedern die Pflichtmitglieder genannt. Diese sind auch in der bislang gültigen Satzung des Jugendamtes des SOK im § 4 Absatz 8 so erfasst.

Nach § 5 Absatz 3 Satz 1 ThürKJHAG gibt es die Möglichkeit, in der Satzung  die Zugehörigkeit weiterer sachkundiger Personen als beratende Ausschussmitglieder vorzusehen. Die Erweiterung von 7 auf 8 beratende Mitglieder kann in § 4 Absatz 8  in der ersten Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes des SOK geregelt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine