Betreff
Erstattung einer Mängelanzeige wegen der Schäden am Saale-Radwanderweg zwischen Burgk und Walsburg
Vorlage
AN/077/2014
Art
Antrag

Sachverhalt:


Zunächst muss davon ausgegangen werden, dass diese Schäden durch Bau-oder Planungsfehler verursacht wurden. Hinsichtlich der Schadensursache liegt bisher kein Gutachten eines unabhängigen Gutachters vor. Die Klärung muss schnellstens erfolgen, da die Radfahrsaison bald beginnt und eine eingeschränkte Nutzung oder Sperrung des Weges die Zweckbestimmung der Fördermittel in Frage stellen könnte. Auch müssen Mängel- und Schadensanzeigen zeitnah zu deren Feststellung erfolgen.



Beschlussvorschlag:

„Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Landrat, sofern noch nicht geschehen, umgehend wegen der Schäden am Saale-Radwanderweg zwischen Burgk und Walsburg eine Mängelanzeige entsprechend § 13 VOB/B an das Bauunternehmen und das Planungsbüro zu richten und vorsorglich bei der zuständigen Versicherung einen Schadensfall anzumelden.“