Betreff
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013
Vorlage
J/009/2009
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

Der Bund hat zur Förderung des Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für die Jahre 2008 bis 2013 ein Investitionsprogramm aufgelegt, um ab dem 01. August 2013 den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Einrichtungen ab Vollendung des ersten Lebensjahres zu verwirklichen.

Ziel des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist es, bundesweit durchschnittlich ein Angebot zur Kindertagesbetreuung für mindestens 35 % der unter dreijährigen Kinder zu schaffen bzw. auszubauen.

Gegenstand der Förderungen sind Investitionen zur Schaffung, zum Ausbau und zur Sicherung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.

Dem Saale-Orla-Kreis werden insgesamt 1.936.139,83 € zur Verfügung gestellt, die in Jahresscheiben ausgereicht werden.

Die Förderung ist durch die kreisangehörigen Gemeinden zu beantragen.


Zu den von den Gemeinden für das Jahr 2010 vorliegenden Anträgen hat der Saale-Orla-Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber dem Kultusministerium bis 31.08.2009 eine Stellungnahme und eine prioritäre Auflistung der Anträge abzugeben.

Für das Jahr 2010 liegen 20 Anträge (Anlage 2) zur Förderung von Kindertageseinrichtungen vor, von denen nur eine keine Berücksichtigung finden soll.

Bei der Verteilung der Mittel wird von einer durchschnittlichen Geburtenentwicklung der Jahre 2004 bis 2007 und der prozentualen Verteilung auf die einzelnen Gemeinden ausgegangen.


Daraus und nach der Bedarfseinschätzung ergibt sich für 2 Jahre (Vollendung 1. bis Vollendung 3. Lebensjahr) eine Bestandssicherung von ca. 300 Plätzen und eine Neuschaffung von ebenfalls 300 Plätzen.


Die Verteilung der Gesamtsumme von 1.936.139,83 € soll zu sechzig Prozent für neu zu schaffende Plätze und dreißig Prozent für zu sichernde Plätze ausgegeben werden.

Zehn Prozent sollen jährlich für außergewöhnliche Maßnahmen (Härtefälle) zurückbehalten werden.


Hieraus ergibt sich für jeden neu zu schaffenden Platz ergibt sich deshalb ein möglicher Förderbetrag in Höhe von 3.870,- € und für jeden zu sichernden Platz in Höhe von 1.935,- €.

Die mögliche Förderhöhe ergibt sich aus der Multiplikation dieses Fördersatzes mit der jeweiligen Zahl der neu zu schaffenden und zu sichernden Plätze.


In einzelnen Fällen haben die Antragsteller diesen Förderrahmen nicht ausgeschöpft.




Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, dem Kultusministerium des Freistaates Thüringen zur Umsetzung des „Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ zu empfehlen, im Saale-Orla-Kreis die Ausreichung der 2010 zur Verfügung stehenden Fördermittel entsprechend der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 1) vorzunehmen.“





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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Gemäß der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung stehen dem Saale-Orla-Kreis für die Schaffung und Sicherung von Plätzen insgesamt 1.936.139,83 €, für das Jahr 2010: 325.778,20 € zur Verfügung.


Personelle Auswirkungen:


keine