Betreff
Berufung des Landkreiswahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2014
Vorlage
KT/190/2013
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Für die Wahl des Kreistages am 25. Mai 2014 ist durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) der Landrat, ein Beigeordneter oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Kreisverwaltung zum Wahlleiter und eine weitere Person zum Stellvertreter des Wahlleiters zu berufen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.



Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beruft gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)


Frau Claudia Luckardt, Mitarbeiterin FD Rechtsaufsichtsbehörde,

zur Landkreiswahlleiterin


und


Frau Madlen Pieter-Junge, Mitarbeiterin Büro Landrat,

zur stellvertretenden Landkreiswahlleiterin


für die Kommunalwahl 2014.“




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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine