Sachverhalt:
Für die Wahl des Kreistages am 25. Mai 2014 ist durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) der Landrat, ein Beigeordneter oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Kreisverwaltung zum Wahlleiter und eine weitere Person zum Stellvertreter des Wahlleiters zu berufen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beruft gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
Frau Claudia Luckardt, Mitarbeiterin FD Rechtsaufsichtsbehörde,
zur Landkreiswahlleiterin
und
Frau Madlen Pieter-Junge, Mitarbeiterin Büro Landrat,
zur stellvertretenden Landkreiswahlleiterin
für die Kommunalwahl 2014.“
-
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
||
Deckungsvorschläge: |
||
Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
|
||
|
||
|
Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine