Sachverhalt:
Mit Aufnahme des neuen § 7a in der Hauptsatzung wird eine für alle Wahlausschüsse und Wahlvorstände einheitliche Entschädigungsregelung geschaffen. Die Höhe der Entschädigung entspricht dem in § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung vom 19.April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255) geregelten „Erfrischungsgeld“ für Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle: Erst. f. Wahlen an Gem. u. GV |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine