Betreff
Satzung des Saale-Orla-Kreises zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
KT/184/2013
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Am 23. Juli 2013 wurde das Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze verabschiedet.

Mit Artikel 1 Änderung der Thüringer Kommunalordnung änderte sich u. a. auch § 81 Abs. 2 ThürKO bezüglich der Gebührenerhebung für Landkreise, deren Rechnungsprüfungsämter für Kommunen tätig werden, die kein eigenes Rechnungsprüfungsamt haben.

Während in der bisherigen Fassung (vom 06.03.2013) im § 81 Abs. 2 Satz 1 der ThürKO festgelegt war, dass „Landkreise, deren Rechnungsprüfungsämter nach § 82 Abs. 1 Satz 2 tätig werden, Gebühren nach Maßgabe einer Gebührensatzung erheben können“ , erhielt der § 81 Abs. 2 mit der Änderung folgenden Wortlaut: „Landkreise, deren Rechnungsprüfungsämter nach Abs. 1 Satz 3 tätig werden (Wahrnehmung der Aufgaben des RPA des Landkreises in den Kommunen ohne eigenes RPA), erheben hierfür Gebühren nach Maßgabe einer Gebührensatzung. Die den Rechnungsprüfungsämtern hierfür entstandenen notwendigen Auslagen sind durch die geprüften Gemeinden zu tragen.“


Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist eine Änderung/Neufassung der kreislichen Gebührensatzung notwendig.

Das Thüringer Verwaltungskostengesetz und die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung mit dem jeweils gültigen Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis werden innerhalb der Kreisverwaltung bereits seit 2007 für die Erhebung verschiedener Verwaltungsgebühren angewandt.

Mit Zustimmung des Kreistages soll diese bewährte Regelung künftig auch für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung Anwendung finden. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz aller Kommunen zu gewährleisten, soll die Satzung für die Prüfung ab dem Haushaltsjahr 2012 gelten.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt gemäß § 81 ThürKO die „Satzung des Saale-Orla-Kreises zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung“ in der als Anlage zur Kreistagsvorlage beigefügten Fassung.



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2014

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.01000.10590

Summe: 15000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Verwaltungsgebühren Rechnungsprüfung lt. Satzung

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Im HHJ 2014 werden überwiegend noch die rückständigen Jahresrechnungen der Kommunen für die HHJ 2009 - 2011 geprüft, so dass die Gebührenerhöhung zu Mehreinnahmen in der entsprechenden Haushaltsstelle i. H. v. ca. 15.000,00 € führen wird.


Personelle Auswirkungen:


keine