Betreff
Einstufung des Amtes des hauptamtlichen Beigeordneten des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/092/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Gemäß § 7 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) ist die Einstufung der Ämter der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten rechtzeitig vor deren Wahl vom Kreistag im Rahmen des Kommunalbesoldungsrechts festzusetzen, soweit für die Einstufung der Ämter eine Wahlmöglichkeit besteht.


In Anbetracht der Einwohnerzahl des Saale-Orla-Kreises kann die Einstufung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ( ThürKomBesV) für das Amt des hauptamtlichen Beigeordneten in seiner Eigenschaft als erster Stellvertreter des Landrates in die Besoldungsgruppe B2 oder B3 erfolgen.


Die bisherige Einstufung soll erhalten bleiben. Es ist kein sachlicher Grund zu einer anderweitigen Einstufung erkennbar.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass das Amt des hauptamtlichen Beigeordneten in seiner Eigenschaft als erster Stellvertreter des Landrates in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft wird.




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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Keine, da die Besoldungshöhe unverändert bleibt


Personelle Auswirkungen:


keine