Sachverhalt:
Die Räum- und Streupflicht im Winterdienst ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach
§ 823 BGB, dem Bundesfernstraßen- sowie dem Thüringer Straßengesetz.
Der Winter 2012/2013 muss sowohl von der Dauer als auch von der Intensität her als überdurchschnittlich beurteilt werden. Von „Ende Oktober 2012 bis Ende März 2013“, also über einen Zeitraum von 5 Monaten machten Niederschläge in Form von gefrierendem Regen oder Schnee, der Wechsel von Frost-, Tau bzw. langanhaltenden Frostperioden permanent Winterdiensteinsätze erforderlich.
Auf dem Kreisstraßennetz des Saale-Orla-Kreises kalkuliert die Straßenbauverwaltung mit durchschnittlich 90 Einsätzen je Straßenabschnitt und Winterdienstperiode. In diesem Jahr waren auf den meisten Abschnitten 150 und mehr Winterdienstfahrten erforderlich. Dieser Umstand hatte natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Reparaturaufwendungen, den Kraftstoffverbrauch, den Personaleinsatz und den Streumaterialverbrauch.
Um diese erhöhten finanziellen Aufwendungen, insbesondere für den Streusalzverbrauch, auszugleichen und den wirtschaftlich sinnvollen „Frühbezug“ von Streumaterial für die Saison 2013/2014 zu gewährleisten, machen sich die überplanmäßigen Ausgaben in der genannten Höhe erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 120.000,00 € für die Durchführung des Winterdienstes im Haushaltsjahr 2013.
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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35125,00 |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine