Betreff
Neufassung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Staatlichen Grundschulen/Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/171/2013
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Das Land Thüringen regelt beginnend ab dem 01.08.2013 die Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkosten-beteiligungsverordnung) neu. Diese Verordnung vom 12.02.2001 musste angepasst werden, da auf Grund von Rechtsprechungen sowie Änderung bestehender Sozialleistungen sich Änderungsbedarf ergeben hat. Zudem wurden Anregungen, die sich aus der täglichen Sachbearbeitung heraus ergeben haben, einbezogen. Weiterhin wurden die Einkommensgrenzen überarbeitet und die Staffelung der Elternbeteiligung an den sonstigen Betriebskosten um eine weitere Stufe ergänzt.


Diese inhaltlich sehr umfangreichen Veränderungen machen eine Neufassung der Gebührensatzung des Landkreises notwendig. Die vorliegende Fassung orientiert sich an der vom Thüringischen Landkreistag sowie dem Gemeinde- und Städtebund vorgelegten Mustersatzung. Die in der Satzung zur Anwendung kommenden Regelungen zur Einkommensermittlung und Staffelung der Einkommensgrenzen orientiert sich wiederrum an der Verordnung des Landes. Durch diese Gleichheit der Berechnung von Personal- und Sachkosten wird diese für den Bürger transparenter und der Verwaltungsaufwand bzgl. der Berechnung und Erstellung des Gebührenbescheides steigt in einem noch vertretbaren Maß.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Neufassung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Grundschulen/Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Es ist nach aktueller Sachlage damit zu rechnen, dass es zu finanziellen Auswirkungen seitens der Verwaltung kommt. Die genaue Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Personalkosten werden beginnend ab 01.08.2013 um 5.982 Euro und für das Gesamtjahr 2014 um 15.066 Euro steigen (siehe personelle Auswirkungen). Laut Aussage des Landes Thüringen sollen diese Mehrausgaben gedeckt werden durch den in der Hortkostenbeteiligungsverordnung geregelten Selbstbehalt. So stehen dem Landkreis Saale-Orla von den vereinnahmten Personalkosten eines Jahres 2,5 von Hundert p.a. zu. Im Jahr 2012 vereinnahmte der Saale-Orla-Kreis 330 TEuro Personalkosten. Der Selbstbehalt würde bei gleichbleibenden Einnahmen hier 8.250 Euro p.a. betragen. Da das Land auf Grund der Gebührenerhöhung von Mehreinnahmen ausgeht, würde der Selbstbehalt prozentual ebenfalls steigen. Die genauen Auswirkungen können jedoch nicht eingeschätzt werden.


Personelle Auswirkungen:


Auf Grund der detaillierten Prüfung des Einkommens wird sich der Verwaltungsaufwand im Fachbereich 3 Jugend und Soziales, Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen / Jugendamt erhöhen. Der Mehrbedarf wird nach vorliegendem Kenntnisstand bei 0,44 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) liegen.