Sachverhalt:
Die vorliegende Satzung regelt die Details über die Benutzung der Horte an den Grund- und Gemeinschaftsschulen im Saale-Orla-Kreis. Die wesentliche Rechtsgrundlage für diese Satzung, die Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung, hat sich weitgehend verändert, so dass auch die Satzung des Landkreises entsprechend angepasst werden muss.
Neben den Veränderungen der vorgenannten Rechtsgrundlage wurde die Gemeinschaftsschule als neue Schulart, in der ein Hort angeboten werden kann, mit aufgenommen. Dies betrifft Klarstellungen zu An- und Abmeldeterminen sowie Zahlungsfristen.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung über die Benutzung der Horte an den Grundschulen/Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine