Betreff
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 des Landkreises und Entlastung des Landrates und der Beigeordneten gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO
Vorlage
KT/169/2013
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die Jahresrechnung 2010 des Saale-Orla-Kreises einschließlich des Erläuterungsberichtes wurde den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden sowie den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling im April 2011 übergeben.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 des Landkreises ist den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling am 09.01.2013 entsprechend §§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 4 Abs. 3 S. 1 ThürPrBG zugegangen.

Er enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsergebnisse der durchgeführten Belegprüfungen. Diese wurden im Vorfeld mit den betreffenden Mitarbeitern und den zuständigen Fachdienstleitern erörtert. Die einzelnen Prüfberichte sind den zuständigen Fachbereichsleitern zur Kenntnisnahme zugegangen.

Entsprechend §§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 4 Abs. 3 S. 1 ThürPrBG teilt das Rechnungsprüfungsamt dem gesetzlichen Vertreter der geprüften Körperschaft die Prüfungsfeststellungen mit und gibt ihm Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dazu wurde der Entwurf des Schlussberichtes dem Landrat und (auszugsweise) den Fachbereichsleitern übergeben. Nach erfolgter Stellungnahme fertigte das Rechnungsprüfungsamt den vorliegenden Schlussbericht.

Auf der Grundlage der Paragraphen 114 i. V. m. 80 Abs. 3 ThürKO stellt der Kreistag die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung unverzüglich fest und beschließt über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten, soweit diese den Landrat vertreten haben. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschießt:

  1. Der Kreistag stellt die Jahresrechnung 2010 des Saale-Orla-Kreises vom April 2011 nach Durchführung der örtlichen Prüfung fest.

  2. Der Kreistag beschließt, dem Landrat und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2010 gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO Entlastung zu erteilen.



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine